Gibt es eine Flugentschädigung bei Überbuchung?
Flughäfen in NRW erwarten Passagieransturm
- 17. Dezember 2019
- 4 Jahre, 11 Monate alt
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Passagieransturm zu Weihnachten
Nachdem wir über die langen Wartezeiten am Flughafen Frankfurt berichtet haben, rechnen nun auch die Flughäfen Düsseldorf und Köln mit einem deutlich höheren Passagieraufkommen um die Weihnachtsfeiertage.
Allein der Düsseldorf Airport rechne mit rund 940.000 Passagieren verteilt über die Weihnachtsferien. Davon sollen bereits 185.000 Menschen am ersten Ferienwochenende in den Urlaub fliegen. Der kommende Freitag wird laut Düsseldorfer Airport mit 67.000 Reisenden der passagierstärkste. Der Flughafen Köln/Bonn erwartet in den Weihnachtsferien insgesamt 430.000 Passagiere, davon an Heiligabend 16.700, am ersten Weihnachtsfeiertag 14.600 und am zweiten Weihnachtsfeiertag 21.800 Reisende.
Laut Flughäfen gehören Spanien und die Türkei zu den beliebtesten Destinationen. Auch Städtereisen nach London, New York, Paris und Wien stehen hoch im Kurs.
Nichtbeförderung wegen Überbuchung
Nicht nur in der Weihnachtszeit kommt es vor, dass Flüge überbucht werden. Leider ist das bereits zum Regelfall geworden. Um zu verhindern, Plätze zu „verschenken“, buchen die Fluggesellschaften einfach mehr Menschen auf einen Flug, als die Anzahl der Plätze hergibt. Dies tun sie, weil sie davon ausgehen, dass immer ein Teil der Passagiere nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erscheinen. Frechheit finden Sie? Wir auch!
Aber: In einem solchen Fall steht Ihnen eine Flugentschädigung zu! Wenn Sie pünktlich am Check-In Schalter erschienen sind und trotzdem nicht befördert werden, haben Sie nach der EU-Verordnung 261/2004 einen Entschädigungsanspruch. Ist Ihnen so etwas in den vergangen drei Jahren auch schon einmal passiert? Dann prüfen Sie doch direkt hier, ob auch Ihnen eine Entschädigung zusteht: