Lufthansa streicht 7000 Flüge – gibt es eine Entschädigung?

Auswirkungen des Coronavirus auf den Luftverkehr

Immer mehr Flüge werden aufgrund des Coronavirus gestrichen. pixabay
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    Ab dem 5. März legt die Lufthansa jeden fünften Jet aufgrund der Ausbreitung des Covid-19 still. Das betrifft nicht nur Langstrecken, sondern auch innerdeutsche Flüge. Was bedeutet das für Passagiere?

    Zahlreiche Flugausfälle bis Ende März

    Anfang der Woche hatte die Fluggesellschaft bereits angekündigt, dass das Angebot auf Kurz- und Mittelstrecken bis zu 25% reduziert wird und viele Flieger am Boden bleiben. Nun steht fest: Aufgrund des Coronavirus streicht die Lufthansa bis Ende März rund 7100 Flüge – davon ab Frankfurt 3750 Flüge zu 75 Flughäfen, ab München 3350 Flüge zu 65 Flughäfen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um innerdeutsche Strecken sowie Flüge nach Italien. 150 Flugzeuge bleiben am Boden.

    Passagiere müssen sich informieren

    Passagieren wird geraten sich frühzeitig ein Bild der Lage zu machen. So teilte die Lufthansa mit: "Lufthansa-Fluggästen wird geraten, sich vor Reiseantritt über die aktuelle Situation des jeweiligen Fluges über lufthansa.com zu informieren. Gäste, die ihre Kontaktdaten bei Lufthansa hinterlegt haben, werden proaktiv über die Streichungen informiert. Denn neben innerdeutschen und Italien-Verbindungen sind weitere Flüge nach Skandinavien, Großbritannien, dem Baltikum, Polen, Russland, Frankreich, Spanien, Portugal, Großbritannien etc. betroffen". Die Ticketkosten werden Passagieren von der Airline erstattet und Sie können kostenlos umbuchen.

    Steht Ihnen eine Entschädigung für den Flugausfall zu?

    Update (20. März): Es besteht eine weltweite Reisewarnung und Fluggesellschaften streichen aufgrund von Einreisestopps und Grenzschließungen ihre Flüge. Laut neuen Leitlinien der EU-Kommission ist die Ausbreitung des Coronavirus ein "außergewöhnlicher Umstand". Dazu zählen bspw. auch Flugausfälle aufgrund betriebswirtschaftlicher Gründe oder mangelnder Auslastung. Für Flugausfälle in Verbindung mit dem Coronavirus gilt die EU-Fluggastrechteverordnung nicht im üblichen Umfang und Passagieren steht voraussichtlich keine zusätzliche Entschädigung zu.

    Erstattung der Ticketkosten

    Eine Entschädigung steht betroffenen Passagieren bei der Flugstornierung zwar nicht zu, doch die Rückerstattung der Flugtickets ist rechtlich festgelegt. Innerhalb von sieben Tagen sollten Fluggäste diese zurückerhalten. In Realität lässt diese Erstattung jedoch lange auf sich warten.

    Verbraucherportale wie Coronaritter.de helfen Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Mit erfahrenen Verbraucherschutzanwälten können Sie das Geld für Ihre Flugtickets, Ihre Pauschalreise sowie ausgefallenen Veranstaltungen zurückerhalten.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.