Ryanair entschädigt jetzt auch bei Streiks

Gute Nachrichten mit einem kleinen Haken

Billigflieger Ryanair erkennt Entschädigungsansprüche bei Streiks an. by Jan Claus // pixabay
Inhaltsverzeichnis
    Als erste Fluggesellschaft sagt Ryanair offiziell in bestimmten Fällen eine Entschädigung bzw. Ausgleichszahlungen zu, wenn das eigene Personal streikt und dadurch sich Flüge verspäten oder ausfallen. Woher der plötzliche Sinneswandel?

    ++++++++++KURZMELDUNG++++++++++

    Die gute Nachricht: Zusage von Ausgleichszahlungen

    Wie ein Sprecher des Amtsgericht Hamburg nun bestätigte, hat die Fluggesellschaft Ryanair Ausgleichszahlungen für mindestens fünf Fälle zugesagt, die vor dem Amtsgericht verhandelt wurden. Bisher galt bei Ryanair stets die Einstellungen, dass Streiks des Boden - und des Luftpersonals einen außergewöhnlichen Umstand darstellen, den eine Fluggesellschaften nicht kontrollieren oder vorhersehen kann. Deswegen müsse es in Übereinstimmung mit der EU-Fluggastrechte-Verordnung den Umstand und seine Folgen - Flugausfall und Flugverspätungen - nicht verantworten. Ryanair selbst hat sich bisher noch nicht zu der Anerkennung der Entschädigungsansprüche in den fünf Fällen geäußert.

    Der bittere Tropfen: Keine generelle Entschädigung zu erwarten

    Ryanairs Zurückhaltung hat wohl einen Grund: Mehrere 100 Klagen sind gegen Ryanair an deutschen Gerichten eingereicht worden. Man sollte nun nicht erwarten, dass Ryanair generell bei Streiks die Fluggäste pauschal entschädigt. Experten werfen der Low-Cost-Airline eher taktisches Verhalten in diesen fünf Fällen vor. So wolle der Billigflieger durch die Anerkennung vermeiden, dass das Amtsgericht Hamburg die Frage zur Klärung beim Europäischen Gerichtshof einreicht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser sich ebenfalls für eine Anerkennung der Ausgleichsansprüche entscheiden würde. Das würde jedoch bedeuten, dass Airlines zukünftig öfter bei Arbeitsniederlegungen entschädigen müssen, da eine Entscheidung des EuGH verbindlichen Charakter für andere Gerichte besitzt.

    Trotz Einschränkung ein gutes Zeichen

    Auch wenn Ryanair sich in puncto generelle Entschädigung bei Streiks des Personals der Fluggesellschaft scheinbar hinten rum aus der Verantwortung stiehlt, ist der Vorgang doch ein gutes Zeichen. Es zeigt, dass die Gerichte sich mehr für die Verbraucherperspektive der Fluggäste entscheiden und Fluggäste dadurch seltener allein einem riesigen Konzern gegenüberstehen. Letztendlich kann man es auch so sehen, dass Ryanair – wie andere Airlines sicherlich auch, aber trotzdem einsamer Spitzenreiter – die Proteste seiner Belegschaft durch jahrelanges Lohndumping, nicht vorhersehbare Arbeitszeiten und allgemein zweifelhafte Arbeitsbedingungen provoziert hat. Darüber hinaus ist nicht gesagt, dass nicht ein anderes Gericht in naher Zukunft in einem ähnlich gelagerten Fall die Entscheidungsfrage an das EuGh weiterreicht.

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