Ryanair vor dem Landgericht Frankfurt

Die irische Billigfluggesellschaft spielt mit unfairen Mitteln

Wettbewerbszentrale klagt gegen Ryanair pixabay
Inhaltsverzeichnis
    Ryanair wurde von der Wettbewerbszentrale angeklagt. Der Grund ist eine Formulierung in den AGB der Fluggesellschaft. Mehr erfahren Sie hier:

    Passagiere sollen Flugentschädigung selbst einfordern

    Im Fall einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls steht den Reisenden - bis auf einige Ausnahmen - eine Flugentschädigung zu. Wer seine Ansprüche nicht selbst geltend machen möchte, um Stress und Ärger zu vermeiden, kann diesen an Fluggastrechte-Portale abtreten. Diese Portale, wie Compensation2Go, nehmen Ihnen den Fall ab, sodass Sie sich damit nicht weiter beschäftigen müssen.

    Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch eine Klausel eingebaut, die besagt, dass Passagiere sich dazu verpflichten, ihre Ansprüche eigenständig einzufordern. Dies hält die Wettbewerbszentrale für nicht rechtens und verklagt nun Ryanair deswegen. Es bleibt abzuwarten, ob die Klage durchkommt und die Fluggesellschaft ihre AGB anpassen muss.

    Falls auch Sie eine Verspätung oder einen Flugausfall hinnehmen mussten, prüfen Sie doch direkt einmal Ihren Anspruch auf eine Entschädigung.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.