Ryanair vor dem Landgericht Frankfurt
Die irische Billigfluggesellschaft spielt mit unfairen Mitteln
- 4. Dezember 2019
- 4 Jahre, 10 Monate alt
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Passagiere sollen Flugentschädigung selbst einfordern
Im Fall einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls steht den Reisenden - bis auf einige Ausnahmen - eine Flugentschädigung zu. Wer seine Ansprüche nicht selbst geltend machen möchte, um Stress und Ärger zu vermeiden, kann diesen an Fluggastrechte-Portale abtreten. Diese Portale, wie Compensation2Go, nehmen Ihnen den Fall ab, sodass Sie sich damit nicht weiter beschäftigen müssen.
Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch eine Klausel eingebaut, die besagt, dass Passagiere sich dazu verpflichten, ihre Ansprüche eigenständig einzufordern. Dies hält die Wettbewerbszentrale für nicht rechtens und verklagt nun Ryanair deswegen. Es bleibt abzuwarten, ob die Klage durchkommt und die Fluggesellschaft ihre AGB anpassen muss.
Falls auch Sie eine Verspätung oder einen Flugausfall hinnehmen mussten, prüfen Sie doch direkt einmal Ihren Anspruch auf eine Entschädigung.