Sommer 22: Easyjet reiht sich ins Annullierungskonzert ein

Easyjet ist diesen Sommer difficult. Holen Sie sich Entschädigung!

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    Easyjet ist diesen Sommer difficult. Holen Sie sich Entschädigung!

    Stellen Sie sich vor, Sie würden eines Morgens aufwachen und es gäbe kein Corona mehr. Auf den ersten Blick ein verlockender Tagtraum. Auf den zweiten Blick eine Ernüchterung. Denn selbst wenn Corona verschwunden wäre, würde es nicht aus der Welt sein. Wir sprechen von den Corona-Folgen. Zum Beispiel die Flugwirtschaft. Und mit ihr alle Passagiere, die ihre Koffer für den Flug in den Sommerurlaub gepackt haben. Diesen Sommer heißt der Refrain bei Lufthansa & Co: Flugannullierung. Und auch bei Easyjet bleiben immer mehr Maschinen auf der Startbahn stehen. Da fragt sich der frustrierte Möchtegern-Tourist, wie es mit Entschädigung aussieht. Wir werfen einen Blick auf die Lage.

    Der Unterschied zwischen Bier und Flugannullierung

    "Ein Bier, bitte!" "Gibt es nicht, wir haben keine Kellner." - "Einen Flug, bitte!" "Fällt aus. Uns fehlt das Bodenpersonal." - So klingt das Anno 2022, im dritten Jahr der Pandemie. Allerdings gibt es da einen kleinen Unterschied. Das Bier haben Sie noch nicht bezahlt. Den Flug schon. Und beim genaueren Hinsehen erkennen Sie noch mehr Unterschiede. Der enttäuschte Möchtegern-Gast holt sich sein Pils an der Bude. Auf den Möchtegern-Urlauber kommen ein paar Kalamitäten mehr zu. Dafür soll ihm die Airline gerade stehen. Und das muss sie auch, schließlich gibt es die EU-Fluggastrechteverordnung. Rückerstattung, Entschädigung, alles drin. Fragt sich nur, für wen und in welchem Umfang.

    Nein, das ist kein Militärputsch

    Fluggesellschaften lieben außergewöhnliche Umstände. Dann müssen sie nämlich nichts zahlen. Ein Sturmtief oder ein gefährlicher Militärputsch im Zielland - das sind außergewöhnliche Umstände. Corona galt streckenweise auch dafür. Aber was wir jetzt haben, ist leider nicht außergewöhnlich, sondern trauriger Alltag. Wenn Easyjet wegen coronabedingter beruflicher Umorientierungen nicht genug Boden- und Sicherheitspersonal hat, baden das nicht die Kund:innen aus. Gibt es also eine Entschädigung?

    Fliegen Sie noch? Oder stabilisieren Sie schon?

    Die EU hat die Fluggastrechte in die eine Waagschale und die Ansprüche der Fluggesellschaften in die andere gelegt. Es soll ja gerecht zugehen. Wenn Sie zu Ihrem Mallorca-Urlaub antreten und der Annullierungsteufel aus heiterem Himmel und ohne Ersatzflug zuschlägt, hat die Fluggesellschaft keine Argumente, die sie in ihre Waagschale werfen kann. Wer so stehen gelassen wird, bekommt sein Geld zurück plus die volle Entschädigung. Bei Easyjet rumort es allerdings schon länger in der Flugannullierungs-Küche. "Die Abläufe in den Sommermonaten stabilisieren", umschreibt Airline-Chef Johan Lundgren die Vorgänge. Ähnliches Beschönigungs-Vokabular hatte auch schon die Lufthansa für ihre Flugplankorrekturen gewählt. Im Klartext heißt das: Allein am wichtigsten deutschen Abflugort Berlin fallen von Juni bis Ende August täglich rund ein Dutzend Easyjet Ab- und Anflüge aus. Das macht summa summarum circa tausend gestrichene Verbindungen allein für Berlin im Sommer 22. Aber: Easyjet hat diese "Stabilisierungen" in der Regel mit dem angemessenen Vorlauf angekündigt. Genug Zeit, argumentieren die Luftfahrtmanager, für Umbuchungen. Schauen wir uns an, wie das Europäische Parlament das Recht auf Entschädigung zeitlich gestaffelt hat.

    Entschädigung - eine Frage der Zeit

    Ob Sie eine Entschädigung erhalten, ist eine Frage der Zeit. Wann sind Sie über die Annullierung informiert worden?

    • über 14 Tage vorher = keine Entschädigungszahlung
    • bis 14 Tage vorher plus kein Ersatzflug = Entschädigung
    • 7 bis 14 Tage vorher plus Ersatzflug, der höchstens 2 Stunden früher startet oder 4 Stunden später ankommt = keine Entschädigungszahlung
    • 7 bis 14 Tage vorher plus Ersatzflug, der über 2 Stunden früher startet oder über 4 Stunden später ankommt = Entschädigung
    • unter 7 Tage vorher plus Ersatzflug, der höchstens 1 Stunde früher startet oder 2 Stunden später ankommt = keine Entschädigung
    • unter 7 Tage vorher plus Ersatzflug, der mehr als eine Stunde früher startet oder über 2 Stunden später ankommt = Entschädigung

    Die Entschädigung ist kein Almosen, sondern Ihr Recht. Je nach Flugstrecke bekommen Sie bis zu 600 Euro pro Person. Das sind Sie Ihrem vermasselten Urlaub schuldig!

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    1. Entschädigung prüfen

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    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.