Thomas Cook Kunden erhalten ihr Geld zurück

Antragsportal der Bundesregierung ist für Erstattungen freigeschaltet

Die Bundesregierung bietet Thomas Cook Kunden nun eine Erstattung an. envato elements
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    Nach der Pleite des Reiseunternehmens Thomas Cook sollen Pauschalreisende nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Betroffene können nun eine Erstattung von der Bundesregierung beantragen.

    Pauschalreisende bleiben nicht auf Kosten sitzen

    Thomas Cook musste Ende letzten Jahres die Zwangsliquidation beantragen. Zahlreiche bereits gebuchte Pauschalreisen fielen aus und Kundinnen und Kunden erhielten keine Erstattung. Die Insolvenzversicherung des Unternehmens reichte nämlich nicht für die Rückerstattung der Kosten aus. Daraufhin hatte die Bundesregierung versprochen, einzuspringen, um die betroffenen Kundinnen und Kunden zu entschädigen.

    Erstattung über Online Portal

    Jetzt löst die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ein, was sie im Dezember versprochen hatte. Pauschalreisende, die ihre gebuchte Reise aufgrund der Thomas-Cook-Pleite nicht antreten konnten oder abbrechen mussten, können nun seit dem 6. Mai eine Erstattung von der Bundesregierung beantragen.

    Je nachdem, über welches Tochterunternehmen von Thomas Cook Sie Ihre Reise gebucht haben, können Sie sich bei einem entsprechenden Online Portal anmelden. Dort müssen Sie Ihre Daten und Belege hochladen, damit der Bund die Ausgleichszahlung prüfen und übernehmen kann.

    Betroffene müssen mit langen Wartezeiten rechnen

    Zwar ist die Erstattung den betroffenen Reisenden bereits fest zugesichert, allerdings könnte die Auszahlung noch einige Monate dauern. Das läge daran, dass jeder Fall individuell geprüft wird, um Missbrauch zu vermeiden, so die Ministerin. Insgesamt stehen für die Erstattungen laut dem Verbraucherschutzministerium 225 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Übersicht der verschiedenen Online Portale zur Kostenrückerstattung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

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