Thomas Cook zieht Kreditantrag zurück

Rückzug aus insolvenzrechtlichen Gründen

Die deutsche Thomas Cook sucht dringend nach neuen Investoren pixabay
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    Nachdem Airline-Tochter Condor bereits einen staatlichen Überbrückungskredit erhalten hat, zieht der Mutterkonzern seinen Antrag aufgrund insolvenzrechtlicher Schwierigkeiten zurück.

    Thomas Cook: Die Suche nach Investoren läuft auf Hochdruck

    Nachdem der Überbrückungskredit für Condor genehmigt wurde, sieht es für den Mutterkonzern Thomas Cook nicht so gut aus. Der gestellte Antrag des deutschen Pauschalreise-Veranstalters auf eine staatliche Hilfe musste zurückgezogen werden. Grund hierfür waren insolvenzrechtliche Schwierigkeiten. Nun würden die Voraussetzungen für eine staatliche Beihilfe geprüft werden. Außerdem wird weiterhin nach neuen Investoren gesucht. Die Gehälter der 2.000 Mitarbeiter der deutschen Thomas Cook werden bis Ende November dieses Jahres durch das Insolvenzgeld gezahlt. Die 140.000 Touristen, deren Reisen abgesagt wurden, müssen weiterhin auf eine Entschädigung hoffen. Zuständig dafür ist die Zurich Versicherung mit einer Versicherungssumme von 110 Millionen Euro.

    Zurich-Versicherung im Streit mit der Bundesregierung

    Der deutsche Reiseveranstalter hatte im September Insolvenz angemeldet. 660.000 Buchungen im Wert von 500 Millionen Euro sollen von der Pleite betroffen sein. Urlauber, die sich bereits mit Thomas Cook im Ausland befanden, wurden zurück nach Hause befördert. Diese Rückhol-Aktion soll bereits 80 Millionen der 110 Millionen Versicherungssumme gekostet haben. Gebuchte, aber noch nicht begonnene Urlaube konnten nicht mehr angetreten werden; eine Entschädigung dafür blieb bisher jedoch aus.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht es in der Pflicht der Zurich-Versicherung, auch die entstandenen Schäden dieser Urlauber auszugleichen: Die Vorauszahlungen der Reisenden sowie Kosten für die Rückbeförderung müssten von der Versicherung getragen werden. Das Justiz- und Verbraucherschutzministerium erklärte, dass die Kosten für eine Rückbeförderung unmittelbar vom Versicherer zu tragen seien. Die Versicherungssumme selbst beziehe sich lediglich auf Kostenerstattungsansprüche.

    Die Zurich-Versicherung bezeichnet dies als „absurde Interpretation des Gesetzes“.

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