TUI-Urlauber bleiben doppelt sitzen

Fuerteventura-Chaos: TUI setzt seine Pannentage fort - Anspruch auf Entschädigung?

Alina Rosanova / Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis
    Fuerteventura-Chaos: TUI setzt seine Pannentage fort - Anspruch auf Entschädigung?

    Nicht schon wieder!

    Am 3.6.22 war es mal wieder so weit. Auf Fuerteventura saßen die Passagiere des Münchener Rückflugs fest. Der Freitagsflieger laborierte an technischen Problemen. Ersatzflug? Nein. Ja. Vielleicht. Niemand hatte offensichtlich aus dem Flugausfall eine Woche vorher gelernt. Da hatten die Urlauber zwei Tage schlecht informiert auf der Insel festgesessen. Und nun wiederholte sich der Spaß noch einmal.

    Die Kunst der Fehlinformation

    Kommunikation ist, wenn man sich informiert und die Informationen weitergibt. Diese Kunst beherrscht der Reiseveranstalter TUI nicht. Dafür kann er prima fehlinformieren. Der Flug am 3.6. fällt aus, heißt es. Ab ins Ersatzhotel. Dort angekommen, lautet die Losung: Es gibt einen Ersatzflug. Also zurück zum Flughafen. Dort angekommen fragt das Flughafenpersonal: "Welcher Ersatzflug?" Also zurück ins Ersatzhotel. Früh aufstehen, denn der Ersatzflieger geht Samstagvormittag. Und schließlich die Krönung: Auch dieser Flug fällt aus - in Nürnberg sei ein Gepäckband kaputt. Noch eine Nacht in Ersatzhotels. Am Sonntag morgen geht es dann endlich zurück in die Heimat.

    Das schreit nach Entschädigung

    So eine Pannenshow mindert die Urlaubserholung deutlich. Orchestriert wird das Ganze durch eine unterirdisch schlechte Notfallbetreuung vonseiten des Reiseveranstalters TUI. Fehlinformation, gar keine Infos, Chaos mit den Verzehrgutscheinen, nichts zu trinken. Und das gleich zweimal hintereinander. Wer das mitgemacht hat, möchte die Fluglinie und den Reiseveranstalter zur Rechenschaft ziehen. Richtig so! Die Europäische Fluggastrechteverordnung unterstützt schlecht behandelte Passagiere in ihren Rechten. Es gibt klar formulierte Entschädigungsansprüche.

    Doppelte Annullierung = Doppelte Entschädigung

    Wann ist eine Entschädigung fällig? Und wie hoch fällt sie aus? Im Fall der Fuerteventura-Urlauber gibt es nichts zu diskutieren: Annullierter Flug und kein gleichwertiger Ersatzflug (der am nächsten Tag zählt nicht als solcher) = Entschädigung. Plus Transfer zum Hotel, plus Verpflegung und kostenlose Übernachtung. Wenn es in der Notfall-Logistik hakt, hat der schlecht betreute Urlauber das Recht auf Erstattung seiner Auslagen. Also fleißig Belege sammeln.

    Wie hoch ist die Entschädigung? Das richtet sich nach der Flugdistanz. Für Flüge bis 3.500 Kilometern Entfernung sieht die Fluggastrechteverordnung eine Entschädigungssumme bis 400,- Euro vor (von München bis Fuerteventura sind es 3.229,1 Flugkilometer). Im Fall des Fuerteventura-Chaos kommt es noch dicker - denn hier steht dem Fluggast die doppelte Entschädigung zu. Schließlich handelt es sich um zwei separate Flugannullierungen an zwei aufeinander folgenden Tagen. Tatsächlich ist ein solcher Fall bereits vorm Landgericht Hannover verhandelt worden. Die Fluggesellschaft hatte die zweite Entschädigungsleistung abgelehnt. Das Landgericht sprach der Klägerin in der Berufungsverhandlung das Recht auf die zweite Entschädigungssumme zu.

    Vorsicht Tricks!

    Die Versuche, Entschädigungsleistungen zu vermeiden, sind mehr oder weniger fantasievoll. Es habe ja einen Ersatzflug gegeben. Die technische Panne sei ein außergewöhnlicher Umstand gewesen. Die Fluggäste seien rechtzeitig informiert worden. Oder auch lustig: Die Übernachtungskosten im Hotel müssen von der Entschädigungssumme abgezogen werden. Im Fall der doppelten Fuerteventura-Flugannullierung alles Quatsch. Lassen Sie sich auf keine Vergleiche ein und fordern Sie die volle Doppelsumme!

    Wer zahlt die Entschädigung?

    Bei Individualreisenden ist alles klar: Hier treten Reisende und Fluggesellschaft in den direkten Kontakt. Aber wie sieht das bei den TUI-Pauschalurlaubern aus, die auf Fuerteventura doppelt sitzen gelassen worden sind? Die Rechtsexperten raten dazu, Entschädigungsansprüche in erster Linie bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Denn auf diesem Weg ist eine wesentlich höhere Wiedergutmachung zu erwarten als vom Reiseveranstalter. Dieser orientiert sich nämlich an der Frankfurter Tabelle, mit deren Hilfe bei Reisemängeln Preisminderungen errechnet werden. Allerdings ist es dem Reiseveranstalter gestattet, die Entschädigungssumme der Fluggesellschaft auf die Reisepreisminderung anzurechnen, wenn Sie weitere Mängel bei ihm geltend machen.

    Holen Sie sich Ihr Recht!

    Ein Chaos wie auf Fuerteventura liegt den Urlaubern lange im Magen. Es ist jedem zu raten, sich mit Hilfe von Experten eine angemessene Entschädigung dafür zu holen.

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