Wenn Sie sich zweimal ärgern müssen, gibt es auch zweimal Entschädigung

Neues aus der Rechtsabteilung (10): Annullierung + Verspätung = Doppelter Entschädigungsanspruch

Das Landgericht Hannover entscheidet zu Gunsten der Klägerin pixabay
Inhaltsverzeichnis
    Wird ihr Flug annulliert, steht Ihnen nach der Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zu. Wenn der angesetzte Ersatzflug sich dann auch noch verspätet, können Sie gleich doppelt Entschädigung verlangen!

    Der Fall: Annullierung und Verspätung - Fluggast hat gleich doppelt Pech

    Flugannullierungen gehören zum Alltag im Flugverkehr. Erleiden Passagiere einen Flugausfall, steht ihnen eine Entschädigung zu. Außerdem muss den Fluggästen eine Ersatzbeförderung zum Zielort zur Verfügung gestellt werden. Meist ist dies, wie auch in diesem Fall, der nächstmögliche Flug. Der Ersatzflug hatte dann aber auch noch eine mehrstündige Verspätung, weshalb die Passagierin wegen des doppelten Ärgernisses zweimal eine Entschädigung von der Fluggesellschaft forderte. Diese meinte jedoch, dass es nur einen einfachen Anspruch auf Ausgleichszahlung gäbe. Damit wollte sich die Flugpassagierin aber nicht zufrieden geben und erhob Klage gegen die Fluggesellschaft.

    Das Urteil: Das Landgericht Hannover entscheidet zu Gunsten der Klägerin

    Für das Landgericht Hannover spielte es keine Rolle, ob die betroffene Passagierin mit beiden Flügen an ein und dasselbe Ziel gebracht werden sollte. Für Flugausfälle und Flugverspätungen gibt es Entschädigungen. Wenn beides davon zusammenhängend und nacheinander geschieht, können sich die Ansprüche nicht gegenseitig ausschließen. Die Fluggesellschaft zahlte der Flugpassagierin zunächst nur eine einmalige Entschädigungssumme von 400 € und ging wegen des Urteils bzgl. der zweiten Forderung in Berufung - jedoch ohne Erfolg.

    Die Gründe: Die Ankunft am Zielort war mehr als drei Stunden verzögert

    Gemäß der Fluggastrechte-Verordnung steht dem Fluggast bei einer Verspätung ab drei Stunden eine Ausgleichszahlung zu. Ein Anspruch wäre demnach nur ausgeschlossen, wenn sich die Ankunft am Zielort um höchstens zwei Stunden verzögert. Wie hoch die Entschädigungssumme ausfällt, hängt dann von der zurückzulegenden Flugstrecke ab und kann bis zu 600€ betragen.

    Höhe der Entschädigung nach Flugstrecke
    Entschädigung richtet sich nach der jeweiligen Flugstrecke Compensation2Go

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