Ändern sich die Fluggastrechte mit dem Brexit?
Das Vereinigte Königreiche verlässt die EU
- 31. Januar 2020
- 4 Jahre, 8 Monate alt
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Recht auf Flugentschädigung
Momentan basiert der Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall auf dem EU-Fluggastrecht. Auch das Recht auf Ersatzbeförderung ist darunter festgehalten. Obwohl das Vereinigte Königreich ab dem 31. Januar nicht mehr offizielles Mitglied der Europäischen Union ist, bleibt bis zum Ende des Jahres 2020 jedoch erstmal alles wie gehabt. Für Reisen, die innerhalb der EU sowie Island, Norwegen oder Schweiz starten und Flüge von EU-Fluggesellschaften, die Flughäfen innerhalb der EU zum Ziel haben, gilt das EU-Fluggastrecht weiterhin. Wenn Sie also von deutschen Flughäfen aus ins Vereinigte Königreich oder wieder zurück fliegen, gibt es nach dem Brexit vorerst keine Änderungen und Sie haben weiterhin Anspruch auf Entschädigung.
Reisen ins Vereinigte Königreich
Haben Sie bereits einen Flug nach Großbritannien gebucht oder planen dieses Jahr noch eine Reise, müssen Sie sich ebenfalls keine Sorgen machen. Ab dem 31. Januar 2020 beginnt eine Übergangsphase, in der die EU und Großbritannien ihre zukünftigen Beziehungen verhandeln. Diese Übergangszeit endet am 31. Dezember 2020. Bis dahin gibt es für Reisende keine Veränderung. Es wird kein Visum benötigt und EU-Bürger können trotz Brexit weiterhin mit ihrem Personalausweis oder Reisepass einreisen.