Airline ist insolvent – Gibt es Geld zurück?

Das steht Passagieren während der Corona-Krise zu

Die ersten Airlines haben in der Coronakrise Insolvenz angemeldet. envato elements
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    Die Corona-Krise hat die Luftfahrtbranche besonders hart getroffen. Erste Fluggesellschaften melden nun Insolvenz an. Was können Passagiere tun?

    Thomas Cook Aviation meldet Insolvenz an

    Die Fluggesellschaft Thomas Cook Aviation hat offenbar Insolvenz angemeldet. Zuletzt flog die Airline noch mit sechs Airbus A320 und A321 im Auftrag von Condor, doch auch diese Flugzeuge bleiben nun am Boden, um Kosten zu senken. Thomas Cook Aviation ist nicht die einzige Airline, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie betroffen ist. Der britische Regionalflieger Flybe hat seit Anfang März ebenfalls den Betrieb eingestellt.

    Passagierrechte bei insolventer Fluggesellschaft

    Haben Sie einen Flug bei einer Airline gebucht, die nun Insolvenz angemeldet hat? Zwar tragen Fluggäste bei der Buchung das Risiko, dass der Flug nicht mehr stattfindet, jedoch besteht immer noch ein Anspruch auf die Durchführung des Flugs oder die Rückerstattung des Ticketpreises.

    In Zeiten der Corona-Krise ist eine Ersatzbeförderung aktuell jedoch nicht möglich, denn der Flugverkehr ist nahezu zum Erliegen gekommen. Ihr Ansprechpartner ist in erster Linie die Fluggesellschaft, denn diese ist ihr Vertragspartner. Dabei ist es egal, ob Sie den Flug direkt bei der Airline, über ein Reisebüro oder ein Online-Portal gebucht haben.

    Wurde bereits das Insolvenzverfahren eröffnet, müssen Sie Ihre Ansprüche an den Insolvenzverwalter richten. Von diesem erhalten Betroffene in der Regel ein Schreiben, das über das weitere Vorgehen informiert. Ob Passagiere ihr Geld zurückerhalten ist abhängig davon, ob die Gesamtsumme zur Begleichung aller Forderungen ausreicht.

    Pauschalreisende sind bei Airline-Pleite abgesichert

    Pauschalurlauber brauchen sich bei einer Insolvenz der Airline in der Regel keine Sorgen zu machen, denn sie sind laut §651 des BGB rechtlich über ihren Reiseveranstalter abgesichert. Ihnen darf kein finanzieller Schaden entstehen.

    Der Reiseveranstalter muss Ihnen kostenfrei eine Alternative zur Verfügung stellen oder eine Teilerstattung des Reisepreises anbieten. Normalerweise werden Sie problemlos auf eine andere Airline umgebucht. In Zeiten von Corona haben viele Reiseveranstalter allerdings selbst schon ihre Reisen abgesagt. Hier wird auf den jeweiligen Websites der Reiseveranstalter über die eigenen Regelungen informiert. Passagiere können umbuchen oder eine Rückerstattung fordern.

    Compensation2Go ist weiterhin für Sie da und informiert Sie zu Ihren Passagierrechten während der Corona-Krise.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.