Airlines stoppen Erstattung für stornierte Flüge
Fluggesellschaften bieten in der Corona-Krise nur noch Reisegutscheine an
- 1. April 2020
- 4 Jahre, 6 Monate alt
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Keine Erstattung der Ticketkosten
Nachdem erst nur die Lufthansa Group die Erstattungsfunktion auf den Portalen ihrer Fluggesellschaften ausgesetzt hatte, ziehen andere Airlines nun nach. Passagiere, deren Flüge wegen der Ausbreitung des Coronavirus storniert wurden, können lediglich bis Ende des Jahres umbuchen oder erhalten einen sogenannten Travel-Voucher. Dieser ist bei der jeweiligen Airline für einen erneuten Flug einlösbar.
Viele Fluggesellschaften setzen aktuell auf Reisegutscheine statt Rückerstattungen bei Flugausfällen. Dazu zählen (Stand 1. April):
Ryanair | Air Dolomiti |
Lufthansa | Eurowings |
SWISS | KLM |
Austrian Airlines | Air France |
Brussel Airlines | Emirates |
Das Risiko von Reisegutscheinen
“Den erheblichen Fixkosten stehen fast keine Einnahmen gegenüber. Daher kann jeder Liquiditätsabfluss derzeit existenzbedrohend für unsere Unternehmen sein“, teilte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft mit. Reisegutscheine unterstützen in diesen Zeiten zwar die Fluggesellschaften, jedoch stellen sie für Verbraucherinnen und Verbraucher auch ein hohes Risiko dar.
Sie haben keine Sicherheit, dass Airlines aufgrund der Krise nicht insolvent gehen und dass eine Rückkehr zum Normalbetrieb gewährleistet ist. Viele der Fluggesellschaften spielen auf Zeit. Laut EU-Recht steht Passagieren die Erstattung der Ticketkosten jedoch zu. Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale.
Tipps für betroffene Passagiere
Die Callcenter der Airlines sind momentan hoffnungslos überlastet. Auf den entsprechenden Webseiten wird von Anrufen abgeraten und selbst bei erfolgreichem Anruf haben Sie keine Garantie, dass Ihr Anliegen bearbeitet wird. Ähnlich sieht es bei Forderungen per E-Mail aus. Anwälte und Verbraucherschützer empfehlen eine schriftliche Forderung der Erstattung der Ticketkosten, die Sie per Einwurfeinschreiben abschicken.
Sie sind nicht gezwungen die Reisegutscheine anzunehmen. Solange die EU-Kommission noch keine Änderungen an Passagierrechten geltend macht, steht Ihnen der Geldbetrag für Ihre Flugkosten zu. Die EU-Verkehrskommissarin Adina Valean bestätigte gegenüber der WELT, dass die Rechtslage hier klar sei und Kunden einen Gutschein ablehnen können, um die Erstattung des Reisepreises zu erhalten. Die Lösung der Reisegutscheine sei nur mit Zustimmung des Kunden zulässig.
Verbraucherportale wie Coronaritter.de stehen Passagieren in dieser Zeit zur Seite. Hier können Sie mithilfe erfahrener Verbraucherschutzanwälte die Kosten für Ihre Flugtickets sowie Ihre Pauschalreise zurückfordern.