TEIL 3 von Boeings MAX 8 – Katastrophe
Folgen für den europäischen Luftverkehr
- 10. April 2019
- 5 Jahre, 5 Monate alt
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Inhaltsverzeichnis
Der Absturz
Im Oktober 2018 und März 2019 stürzten zwei Maschinen des Typs Boeing 737 MAX 8 der Fluggesellschaften Lion Air und Ethiopien Air nur wenige Minuten nach ihrem Start ab. Als Absturzursache wurde ein defekter Sensor des bordinternen Maneuvering Characteristic Augmentation System (MCAS) identifiziert. Nach dem zweiten Absturz einer Boeing 737 MAX 8 im März 2019 verhängten Länder weltweit nacheinander Flugverbote für diesen Flugtyp. Schließlich auch die USA, die Heimat von Boeing. Auch wenn Boeing versicherte, dass kein Grund zur Panik bestehe, und dass sie das Problem unter Kontrolle hätten. Das sogenannte Grounding für MAX 8-Maschinen hat weitreichende Folgen für den Konzern sowie für den Flugverkehr.
Wake Up – Call für die Branche?
Der Mangel an Wachsamkeit, der Boeing und der amerikanischen Flugaufsichtsbehörde FAA bezüglich der gemeinsamen Sicherheitskontrollen für Boeings 737 MAX 8-Serie vorgeworfen wurde, scheint nun die ganze Branche wachzurütteln. Die MAX-Modelle galten besonders auf Mittelstreckenflügen als Arbeitsgaul des Luftverkehrs und als Aushängeschild des Flugzeugbauers Boeing. Jetzt scheint die Firma in einer Vertrauenskrise zu stecken. Es wurde nicht nur bekannt, dass Boeing die Sicherheitsprüfung unter hohem Zeitdruck selbst durchgeführt hat, sondern auch dass der Konzern auf eine umfassende Schulung für Piloten zum neuen Maneuvering Characteristic Augmentation System verzichtet hat. Darüber hinaus scheinen Boeings Notfallmaßnahmen bei einem Systemfehlverhalten zwecklos gewesen zu sein, wie ein Simulator-Test zum Lion Air-Flug im Oktober 2018 zeigte.
Betroffene Airlines in Europa
Das Flugverbot für die MAX 8-Fleugzeuge betrifft weltweit 371 Maschinen, 50 davon wurden an europäische Airlines geliefert oder sollten bis Mitte des Jahres geliefert werden. Am stärksten ist die Airline TUIfly von dem Grounding betroffen. Die Fluggesellschaft des gleichnamigen Reiseveranstalters wollte in dieser Saison mit den MAX 8-Jets richtig durchstarten. Jetzt wird sie allein bis Mitte Juli 2019 ca. 200 Mio. € verlieren. Doch sie ist nicht die Einzige.
- TUIfly
- Norwegian Air Shuttle
- Turkish Airlines
- Icelandair
- LOT Polish Airlines
- S7 Airlines
- Miat Mongolian Airlines
- Royal Air Maroc
Folgen für den internationalen Luftverkehr
Viele der Fluggesellschaften, die vom Grounding der MAX 8-Jets betroffen sind, mussten ihre Flugpläne für die Saison 2019 ändern und reduzieren. Um die Gefahr von Flugausfällen zu minimieren, müssen diese Airlines nun kurzfristig Flugzeuge leasen. Ein geleastes Flugzeug kostet ca. 300.000 € im Monat. Das ist für die Fluggesellschaften zwar lästig, aber beugt gesamt gesehen Engpässe im angespannten Luftverkehr vor. Die Verluste für die Fluggesellschaften und noch viel mehr für Boeing mehren sich mit jedem Tag, mit dem das Grounding weiterhin besteht. Eine Aufhebung vor Mitte Juli 2019 ist dabei unwahrscheinlich.
Doch es geht auch anders: Durch die Organisation immer mehr Fluggesellschaften in Allianzen können die Akteure am Himmel sich gegenseitig unterstützen. So fliegt Lufthansa in den kommenden Monaten für Star-Alliance-Partner Air Canada die Strecke Frankfurt/M – Montreal. Außerdem hat Air Canada mehrere Airbus A321 der insolventen Wow Air abgekauft. Insgesamt muss Air Canada 21 MAX 8-Jets ersetzen, sechs weitere Maschinen waren schon bestellt.
Chance für Airbus?
Das Grounding als auch die Vorwürfe zur Sicherheitsprüfung bei Boeing haben dem amerikanischen Flugzeughersteller stark zugesetzt. Kann das eine Chance für den europäischen Konkurrenten Airbus sein? Tatsächlich hat Airbus in dem Wettstreit der beiden Flugzeugbauer schon seit der Entwicklung der A320-Serie die Nase vorn. Darüber hinaus hat Airbus durch das angeschlagene Image des Rivalen kaum Vorteile, da die Europäer in Bezug auf ihre Auftragslage selbst an der Leistungsgrenze arbeiten. Zumindest für den A320neo-Jet und andere Maschinen, die äquivalent zur Boeing 737 MAX-Serie sind. Noch dazu würde es für die Fluggesellschaften keinen Sinn ergeben, ihre Bestellungen bei Boeing zu stornieren. Dann müssten sie bei Airbus neu bestellen und sich an das Ende der Bestellungsschlange stellen.
Aussicht für europäischen Flugverkehr
Aktuell sieht es so aus, dass das Grounding der MAX 8-Jets auf unbestimmte Zeit – also vermutlich länger als Juli 2019 – andauern wird. Denn Boeing schiebt sein Software-Update zur Behebung des technischen Defektes der Sensoren für den Anstellwinkel und das MCAS immer wieder hinaus. Das und weitere Probleme verzögern den Bau neuer Maschinen. Die Fluggesellschaften müssen also noch eine Weile ohne Boeings 737 MAX 8 auskommen. Das wird sich deutlich auf die Urlaubsflug-Saison 2019 auswirken, da vor allem der europäische Flugverkehr bis an das derzeitige Maximum ausgelastet ist. Generell stehen den Fluggesellschaften zwar einige Optionen zur Verfügung – von Reduzierung des Flugplans über das Leasing anderer Flugzeugtypen bis hin zur Nutzung der Flugallianzen – aber es stellt sich die Frage, wie groß der wirtschaftliche Schaden dadurch für den Flugverkehr sein wird.
Bedeutung für Passagiere
Inwiefern ist man nun als potentieller Fluggast vom Flugverbot der MAX 8-Maschinen betroffen? – Es kann passieren, dass Ihr Flug mehr als zwei Wochen im Voraus von der Fluggesellschaft abgesagt wird, weil die Airline nicht alle Flüge bedienen kann und deshalb ihre Flugpläne reduzieren muss. Dann haben Sie die Möglichkeit umzuplanen. Meist bieten die Airlines in diesem Fall auch Ersatzflüge an.
Sollten Sie jedoch kurzfristig von einem Flugausfall oder einer starken Flugverspätung betroffen sein und Ihre Fluggesellschaft schlägt eine Entschädigung mit Verweis auf das Grounding aus, können Sie auf Ihrem Recht auf Entschädigung beharren. Denn wie viele Luftverkehrsexperten anmerkten, haben die Flugaufsichtsbehörden weltweit zwar den Flugzeugtyp Boeing 737 MAX 8 verboten, aber nicht die Flüge, die mit diesen Maschinen durchgeführt werden. Das heißt, die Fluggesellschaft ist zunächst einmal verpflichtet, Ersatz für die ausfallenden Maschinen zu organisieren.
Kurz gesagt: Das Flugverbot der MAX 8-Maschinen stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, mit dem sich die Airlines aus ihrer Verantwortung zur Durchführung des Fluges stehlen können.
Sollten Sie von Flugausfall oder Flugverspätung betroffen sein, lassen Sie sich nicht von Airlines abwimmeln, hinhalten oder vertrösten – Machen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend! Bei Compensation2Go können Sie mit wenigen Mausklicks Ihren Anspruch errechnen und Ihre Rechte abtreten. Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie Ihre Entschädigungssumme* ausgezahlt.
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