Coronabedingte Flugstornierung: Wer muss zahlen?

Passagieren steht eine Rückerstattung zu

Wer muss bei Flugstornierung zahlen? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Langsam sinken in Deutschland die Corona-Fallzahlen und die Inzidenz. Können wir bald mit Lockerungen der Maßnahmen rechnen? Für Fluggesellschaften gibt es bislang noch kein Aufatmen. Flüge werden immer noch reihenweise storniert.

    Flugstornierungen wegen Corona

    Reisebeschränkungen und strikte Quarantäne-Verordnungen führen zu zahlreichen Flugstornierungen. Airlines können aktuell kaum planen und müssen ihre Flugzeuge am Boden lassen. Wenn die Airline coronabedingt Ihren Flug storniert, können Sie jedoch eine Rückerstattung fordern. Diese steht Ihnen laut europäischem Passagierrecht zu und muss von der Airline ausgezahlt werden. Sie müssen sich nicht mit einem Gutschein oder einer Umbuchung zufriedengeben.

    Rückerstattung fordern – aber wie?

    Wurde Ihr Flug in diesem oder im letzten Jahr coronabedingt von der Airline storniert? Dann haben Sie ein Recht auf die 100 prozentige Rückerstattung Ihrer Kosten. Die meisten Airlines haben ein Online-Prozess, den Sie durchlaufen können, um Ihre Ticketkosten zurückzufordern. Diese können oft etwas langwierig sein. Zu Beginn der Coronapandemie hatten viele Fluggesellschaften sich nicht auf Anhieb kooperativ gezeigt und die Rückerstattungen der Passagiere zeitlich hinausgezögert. Viele mussten monatelang auf Ihr Geld warten.

    Wer sich von Anfang an Unterstützung holen möchte, ist bei Verbraucherportalen gut aufgehoben. Hier wird Ihr Anspruch auf eine Rückerstattung kostenlos und unverbindlich geprüft. Im Anschluss kümmern sich erfahrene Anwälte um den Kontakt zur Airline und fordern 100 Prozent der Ticketkosten für Sie zurück. Bei Erfolg zahlen Sie dem Portal eine kleine Provision von 10 %. Über Coronaritter.de können Sie beispielsweise die Kosten für Ihren Flug und Ihre Pauschalreise zurückfordern.



    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.