Dürfen Fluggesellschaften den vollen Reisepreis im Voraus verlangen?

Diskussion über Vorkassenzahlungen im Flug- und Reisebereich

Für Flüge wird bei der Buchung gleich der volle Betrag fällig – Wird sich das künftig ändern? envato elements
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    Bei der Buchung eines Flugs zahlen Passagiere den vollen Preis, ohne die Garantie, dass der Flug auch durchgeführt wird. Die Diskussion über Vorkassenzahlungen ist im Rahmen der Flugstornierungen während der Coronakrise entstanden.

    Airlines genießen Sonderrechte bei der Zahlung

    Reisen ist aufgrund der Corona-Pandemie aktuell ein unsicheres Unterfangen. Wer einen Flug bucht und bezahlt, kann sich nicht sicher sein, dass der Flug auch wirklich durchgeführt und ein Urlaub am Zielort möglich sein wird. Nichtsdestotrotz fällt bei der Buchung eines Flugtickets immer direkt der volle Preis an.

    Dieses Vorgehen wird von Verbraucherschützern nun kritisiert, denn eine Vorkassenzahlung ist in anderen Branchen erst beim Erhalt des eigentlichen Produkts oder der Dienstleistung fällig, so beispielsweise beim Kauf eines Kleidungsstücks im Geschäft.

    Ähnlich wie bei Flügen dürfen Veranstalter von Pauschalreisen 20 Prozent des Preises bereits vor der Reise als Anzahlung verlangen. Daraufhin äußerte sich der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, gegenüber der dpa, dass dieses Sonderrecht der Vorkassenzahlungen im Flug- und Reisebereich nicht mehr gerechtfertigt sei. Bei Hotelbuchungen sei man mittlerweile auch so weit, dass Passagiere erst beim Check-out bezahlen müssen.

    Coronakrise sorgt für Umschwung in der Flugbranche

    Vielen Fluggesellschaften droht aktuell jedoch die Insolvenz. Millionen Passagiere buchten und bezahlten Flüge, die aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus von den Airlines selbst wieder storniert werden mussten. Milliardenbeträge an Rückerstattungen wurden fällig, stürzten die Airlines in finanzielle Schwierigkeiten und verärgerten wartende Passagiere. Die Verbraucherzentrale Bundesverband möchte daraufhin über ein Verbot dieser Vorkassenzahlungen diskutieren oder die Insolvenzabsicherung verbessern.

    Millionen Passagiere hatten monatelang auf ihre Rückzahlungen warten müssen – ein Umstand der so nicht verantwortbar sei. Viele Fluggäste hatten die Hilfe von Verbraucherportalen wie Coronaritter.de in Anspruch genommen, um ihre Rechte gegenüber den nicht-zahlenden Airlines durchzusetzen. Die Fluggesellschaften selbst hatten auf Forderungen nicht reagiert und die automatische Rückerstattungsfunktion auf ihren Webseiten ausgesetzt. Nichtsdestotrotz bleibt das Sonderrecht vorerst bestehen und der volle Reisepreis wird bei der Buchung fällig.

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