Die Fluggastrechte
Welche Möglichkeiten stehen Fluggästen bei Flugausfall und Verspätung zur Verfügung?
- 18. März 2019
- 5 Jahre, 8 Monate alt
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Inhaltsverzeichnis
Das gute Recht der Passagiere
Flugausfälle und Verspätungen sind aktuell leider alles andere als selten. Im Flugverkehr kommt es immer wieder zu chaotischen Zuständen und selbst die Bundesregierung hat sich mittlerweile mit diesem Thema befasst. Die Rechte von Reisenden, die von oder zu Flughäfen innerhalb der Europäischen Union fliegen, werden durch die Fluggastrechte-Verordnung unterstützt. Wenn sich Ihr Flug um deutlich mehr als nur um wenige Minuten verspätet oder gar komplett ausfällt, müssen Sie als Passagier das nicht einfach so hinnehmen. Die Airlines sind dazu verpflichtet, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu kompensieren.
Flugausfall - was steht Passagieren zu?
Wurde ein Flug gleich komplett gestrichen, haben Passagiere selbstverständlich das Recht auf ein neues Flugticket. Sie können sich umbuchen lassen und einen anderen Flug nehmen oder sich den Ticketpreis von der Airline voll erstatten lassen. Findet der neu gebuchte Flug erst am nächsten Tag statt, steht die Airline zudem in der Pflicht, für eine Übernachtung und den Transfer zum Hotel zu sorgen. Zudem müssen Fluggesellschaften dem Passagier je nach Dauer der entstandenen Verspätung Erfrischungen und kostenlose Mahlzeiten zur Verfügung stellen sowie die Möglichkeit einräumen, Telefonate zu führen, Faxe und E-Mails zu verschicken. Kontaktieren Sie einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft und lassen Sie sich den Grund der Annullierung möglichst schriftlich geben.
Hinweis: Bewahren Sie Rechnungen für Essen, Getränke, Transfers und Hotelübernachtungen in jedem Fall auf.
Wird der Flug kurzfristig gestrichen oder um mehrere Stunden vorgezogen, steht Passagieren häufig zudem eine Ausgleichszahlung bis zu maximal 600 Euro zu*. Ob eine Entschädigung möglich ist, hängt jedoch von den Umständen des Flugausfalls ab - und diese führen häufig zum Rechtsstreit.
Häufiger Streitfall: Flugannullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
In 10% der Fälle kommt es vor, dass die Verspätung oder Annullierung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Kann ein solcher Umstand von Seiten der Airline belegt werden, muss sie keine Entschädigung der Fluggäste mehr leisten, da sich eben solche Umstände ihrem Einfluss entziehen. An diesem Punkt kommt es häufig zum Streit zwischen Passagier und Airline, denn es ist längst nicht immer eindeutig geklärt, ob im konkreten Fall tatsächlich Derartige vorlag. Viele Airlines versuchen, die Verantwortung von sich abzuwälzen, auch wenn die Umstände der Verspätung ganz oder teilweise durch eigenes Verschulden zustande gekommen sind. Ein häufiger und zugleich anerkannter Grund für Verspätungen und Annullierungen ist extrem schlechtes Wetter. Kein Unternehmen hat darauf Einfluss und muss dementsprechend auch keinerlei Ausgleich leisten, sollte es wetterbedingt zu Unregelmäßigkeiten kommen. Ließ sich ein Flugausfall bei schlechtem Wetter jedoch vermeiden, weil beispielsweise die Maschine im Rahmen der Wartung nicht richtig vorbereitet wurde, steht die Airline in der Verantwortung.
So fordern Sie Ihre Rechte ein
Sind Sie der Meinung, dass Ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten diese einzufordern: Sie versuchen, Ihre Forderungen ggf. mit rechtlicher Hilfe eigenständig durchzusetzen oder Sie ziehen einen spezialisierten Dienstleister hinzu.
Einforderung der Rechte in Eigenregie
Um die Entschädigung für einen Flugausfall in Eigenregie einzufordern, setzen Sie ein Schreiben auf, das alle Angaben zum Flug, also die planmäßigen und tatsächlichen Abflugs- und Ankunftszeiten, die geforderte Ausgleichszahlung, Ihre Bankverbindung, Belege und eine Zahlungsfrist beinhaltet. Die unterschriebene Forderung sollte als Einschreiben oder Fax an die Airline versendet werden. Ist nach der genannten Frist kein Geld eingegangen, gibt es juristische Wege, um die Rechte durchzusetzen, denn leider halten sich die Erfolgsaussichten bei einer ersten Forderung häufig in Grenzen. Ein weiteres Schreiben Ihres Anwalts oder eines Inkassounternehmens erhöht die Chancen auf eine Erstattung. Die Wartezeiten bei der Einforderung können jedoch bis zu zwölf Monate betragen und sind abhängig davon, wie der Rechtsstreit ausgeht.
Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) richten. Juristen prüfen den Fall und geben Fluggästen und der Airline eine unverbindliche Empfehlung, auf die sich beide Parteien einigen können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fluggesellschaft Mitglied der SÖP ist und Sie noch keine weitere Klage eingereicht haben.
Dienstleister für Sofortentschädigung in 24 Stunden
Alternativ wenden Sie sich an einen Dienstleister zur Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte. Gegen eine Gebühr erteilen Sie spezialisierten Unternehmen entweder eine Vollmacht, Ihre Forderungen durchzusetzen, oder treten diese an den Anbieter ab.
Bei Compensation2Go treten Sie den Fall ab. Wir überprüfen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung, ob eine Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Bei positiver Prüfung wird Ihnen der entsprechende Betrag abzüglich Gebühren und Mehrwertsteuer ausgezahlt. Das Risiko übergeben Sie damit gänzlich an Compensation2Go: Sie behalten den erstatteten Betrag, unabhängig davon, wie der Streitfall am Ende ausgeht.
*Compensation2Go zahlt bis zu 600€ abzgl. der Provision