Entschädigung bei Streik – Ryanair muss zahlen
Das Landesgericht Frankfurt hat entschieden
- 3. Februar 2020
- 4 Jahre, 7 Monate alt
- 0 Kommentare
Inhaltsverzeichnis
EU-Fluggastrechte gestärkt
Bislang galten Streiks bei Fluggesellschaften als außergewöhnlicher Umstand, sodass Passagieren bei Flugausfällen keine Entschädigung zustand. Das Landesgericht Frankfurt hat nun allerdings entschieden, dass eine Fluggesellschaft alles Zumutbare unternehmen muss, um den Ausfall von Flügen zu verhindern. Ist dies nicht der Fall, steht Passagieren eine Entschädigung nach EU-Fluggastrecht zu.
Ryanair vor Gericht
Hintergrund des neuen Urteils war ein Streik der Ryanair-Piloten im August 2018 gewesen. Als Folge eines Konflikts über den Abschluss eines Tarifvertrages zwischen Ryanair und den Piloten, war es zu zahlreichen Flugausfällen gekommen. Die gestrandeten Passagiere erhielten zwar ihr Geld zurück oder wurden umgebucht, doch die Airline wollte Ihnen keine Entschädigung nach EU-Fluggastrecht zahlen. Mehrere der Betroffenen schalteten einen Rechtsdienstleister ein, dessen Klage auf Ausgleich nun erfolgreich war. Das Frankfurter Landesgericht kam zu dem Schluss, dass Ryanair nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe, um die Streichung der Flüge zu verhindern und es kein außergewöhnlicher Umstand sei. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und beim Oberlandesgericht zur Berufung zugelassen.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrechten hier: