Erfordert starke Nerven bei Fluggästen: Flugüberbuchung

Rechte als Fluggast, wenn kein Sitz im Flieger mehr frei ist

Auch wenn Sie frustriert sind - lassen Sie sich durch Flugüberbuchung nicht entmutigen. Erfahren Sie mehr zu Ihren Rechten und Ansprüchen als Fluggast. pixabay
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    Die Koffer sind gepackt und bereit für die Gepäckaufgabe, Sie sind rechtzeitig am Flughafen, haben Ihren Reisepass griffbereit und können trotzdem Ihr Flugzeug nicht besteigen, weil der Flug überbucht ist? Hier erfahren Sie, was zu tun ist.

    Es ist für viele Flugreisende eine sehr unangenehme Vorstellung: Sie erscheinen mit gepackten Koffern und gültigem Reisepass am Flughafen und müssen nach langem Schlange-Stehen am Schalter erfahren, dass Ihnen die Mitreise versagt bleibt. Und Sie trifft noch nicht mal Schuld, sondern die Fluggesellschaft hat den Flug überbucht! Jetzt ist es wichtig, dass Sie Ruhe und Nerven behalten. Es bringt Ihnen nichts, Streit mit den Angestellten der Fluglinie anzufangen. Meistens hat die Fluggesellschaft die Möglichkeiten und Kapazitäten, Sie zeit nah auf einen anderen Flug umzubuchen. Des Weiteren stehen Ihnen laut Fluggastrechte-Verordnung Ausgleichzahlungen zu.

    Wie kommt es überhaupt zu Überbuchungen?

    Eine Airline versucht logischerweise immer, Ihre Flieger möglichst voll zu bekommen. Ein schwach besetzter Flug ist kostenintensiver und weniger rentabel als ein Flug, bei dem alle Plätze besetzt sind. Jedoch neigen gerade Geschäftsleute dazu, ihre Flüge kurzzeitig umzubuchen, weil ihnen beispielsweise ein Termin dazwischengekommen ist. Manche Passagiere buchen aber auch einen flexiblen Flug-Tarif, um kurzfristig Änderungen vornehmen zu können. Da die Fluggesellschaft mit solchen Umständen rechnet, verkauft sie im Vorfeld mehr Tickets als Plätze vorhanden sind. Es ist also gängige Geschäftspraxis.

    Rechtlicher Hintergrund

    Im Fachjargon der Juristen wird es „Nichtbeförderung wegen Überbuchung“ genannt, wenn Ihnen der Flug verweigert wird, weil Sitzplätze doppelt vergeben wurden. Der Anspruch auf eine Entschädigung der betroffenen Passagiere ist in der Fluggastrechte-Verordnung Art. 4 festgeschrieben. Dort werden Ausgleichszahlungen abhängig von der Flugstrecke in folgender Höhe festgeschrieben:

    Höhe der Entschädigungen bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung

    Höhe der Entschädigung nach Flugstrecke
    Höhe der Entschädigung nach Flugstrecke Compensation2Go Magazin

    Ausnahmen des Entschädigungsanspruches

    Die Fluglinie kann Ihnen die Beförderung nur verweigern, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

    • Fehlende notwendige Reisedokumente (z.B. Reisepass)
    • Gesundheitliche Gründe
    • Alkoholisierung
    • Aggressives Verhalten am Flughafen

    Einschränkungen des Entschädigungsanspruches

    Die Fluggesellschaft ist berechtigt, Ihre Ausgleichsleistung um bis 50 % zu mindern, wenn sieIhnen einen Ersatzflug unter folgenden Bedingungen anbieten kann:

    • Bei einer Entfernung von 1.500km oder weniger erreichen Sie Ihr Ziel nicht später als zwei Stunden.
    • Bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km erreichen Sie Ihr Ziel nicht später als drei Stunden.
    • Bei allen anderen Flügen erreichen Sie Ihr Ziel nicht später als drei Stunden.

    Das kommt Ihnen alles sehr bekannt vor? Auch Ihnen wurde die Mitreise auf Ihrem Flug schon mal verweigert und es gab keinen Ersatzflug? Egal, ob Sie Ihren Flug letzte Woche oder vor drei Jahren nicht antreten konnten, weil der Flug überbucht war – Sie können jetzt mit wenigen Mausklicks Ihren Anspruch auf Entschädigung errechnen! Mithilfe von Compensation2Go erhalten Sie Ihre Entschädigung im Expressverfahren*!

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