Erstattung von Reisekosten bei Flugausfall - Wer zahlt?

Kostenübernahme bei Hotel- und Mietwagenbuchungen

Abflugtafel im Terminal mit Abflugzeiten, Flugausfällen und -verspätungen by Joachim Laatz // pixabay
Inhaltsverzeichnis
    Wer bezahlt für Buchungen am Zielort, wie Mietwagen und Hotelkosten, wenn der Flug ausfällt und man erst mit einer Verspätung von einem Tag am Zielort landet? Was zu tun ist und was genau Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Was bedeutet eine „Annullierung“ des Fluges?

    Wird ein Flug nicht wie geplant durchgeführt, weil der Flug

    - Z.B. aus technischen Gründen nicht starten kann oder

    - vorverlegt wurde,

    spricht die Fluggesellschaft von der Annullierung des Fluges.

    Umgangssprachlich sagt man eher, dass der Flug gestrichen wurde oder ausgefallen ist. International wird der Begriff „canceled“ verwendet. Entscheidend ist, dass die Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, den Flug wie geplant durchzuführen. Daher ist sie auch in der Pflicht, Ihnen eine anderweitige Beförderung anzubieten. Häufig ist es leider so, dass ein Flug sich laut der Fluggesellschaft zunächst nur verspätet. Die Verspätung wird dann immer länger, bis der Flug ganz abgesagt wird. Manchmal findet der Flug auch noch einen Tag später statt. Solche Fälle sind jedoch nicht die Regel.

    Entscheiden Sie: Flugschein-Erstattung oder anderweitige Beförderung?

    Jetzt ist es wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren. Folgende Fakten können Ihnen dabei helfen: Zunächst einmal haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit diesen Flug nachträglich zu stornieren und die Kosten für das Flugticket vollständig erstattet zu bekommen.

    Oder:

    Sie entscheiden sich, einer Ersatzbeförderung zuzustimmen, um doch noch an das Reiseziel zu gelangen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine zeitnahe Beförderung als Ersatz anzubieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich noch am ersten Startflughafen befinden oder auf einem Zwischenstopp. Anders formuliert: Bei einer Flugannullierung ist es unwichtig, ob Sie bereits einen Teil der Strecke zurückgelegt haben oder nicht.

    Beispiel: Beförderung einen Tag zu spät…

    Sie haben einen Flug von Berlin nach New York mit Zwischenstopp in Paris gebucht, da Sie in New York ein Konzert besuchen möchten, das so nur dort stattfindet. Sie haben den Flug so gebucht, dass Sie an dem Tag des Konzertes in New York ankommen. Der Flug von Berlin nach Paris verläuft planmäßig, doch nach einiger ungeplanter Wartezeit in Paris wird der Flug nach New York annulliert.

    Die Fluggesellschaft bietet Ihnen eine Ersatzbeförderung am nächsten Tag an. Das ist das Konzert jedoch schon vorbei und der Grund Ihrer Reise hinfällig. Sie können in dieser Lage von der Airline eine Beförderung zurück an den Startflughafen – in dem Fall Berlin – verlangen und besitzen weiterhin einen Anspruch auf Kostenrückerstattung für das Flugticket.

    …oder alternative Beförderung am selben Tag

    Darüber hinaus können Sie aber auch versuchen, kurzfristig eine alternative Beförderung zum End-Reiseziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu finden. Das könnte in dem Beispiel ein Flug nach New York von einer anderen Fluggesellschaft sein, mit dem Sie noch rechtzeitig in New York wären, um das Konzert zu besuchen. Die ursprüngliche Fluggesellschaft muss die Kosten dieser Beförderung übernehmen. Natürlich können Sie nicht mit einmal First Class fliegen, wenn Sie vorher nur Economy Class gebucht hatten. Das ist mit vergleichbaren Reisebedingungen gemeint. Leider steht Ihnen dieses Recht laut europäischer Fluggastrechte-Verordnung erst ab einer Flugverspätung des ursprünglichen Fluges von fünf Stunden zu.

    Flug einen Tag später als geplant – und nun?

    Werden Sie erst einen Tag später als geplant befördert – unabhängig davon, ob es ist immer noch der gleiche Flug ist oder ein anderer – kann das eine Reihe von Konsequenzen nach sich ziehen. Was passiert mit dem Mietwagen oder dem Hotelzimmer, das bereits gebucht ist und nun einen Tag ungenutzt bleibt? Welche Möglichkeiten hat man, wenn man durch die Verzögerung den Anschlussflug verpasst? Muss man die Nacht auf dem Flughafen verbringen?

    Werden Sie mit einer Verzögerung von einem Tag befördert, ist die verantwortliche Fluggesellschaft verpflichtet, Sie über Nacht kostenlos in einem Hotel unterzubringen. Auch die Fahrt von und zum Hotel geht auf Kosten der Fluggesellschaft. Generell stehen Ihnen als Fluggast sogenannte Betreuungsleistungen unter folgenden Bedingungen durch die Fluggesellschaft zu:

    Betreuungsleistungen bei Flugverspätungen

    Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft nach Flugstrecke
    Betreuungsleistungen bei Flugverspätungen Compensation2Go Magazin

    Was ist mit gebuchten Mietwagen und der Unterkunft?

    Wenn Sie erst einen Tag später an Ihrem Zielort ankommen und deswegen einen gebuchten Mietwagen oder ein Hotelzimmer nicht nutzen, aber auch nicht stornieren können, müssen Sie diese Kosten nicht übernehmen. Sie haben durch die Fluggastrechte-Verordnung der EU einen Anspruch auf Entschädigung: Für den Mietwagen, die Unterkunft und den Ausfall oder die Verspätung des Fluges inklusive Ersatzbeförderung muss die Fluggesellschaft aufkommen. Daher sollten Sie unbedingt auf alle Rechnungen aufheben und sich die Umstände des Fluges von den Angestellten der Airline schriftlich bestätigen lassen.

    Folgende Entschädigungsleistungen stehen Ihnen den Gegebenheiten nach für den nicht durchgeführten Flug zu:

    Entschädigungen bei Flugausfall und Flugverspätung

    Höhe der Entschädigung nach Flugstrecke
    Höhe der Entschädigungssumme in Abhängigkiet von der Flugstrecke Compensation2Go Magazin

    Bietet Ihnen die Fluggesellschaft für Ihren annullierten Flug einen Ersatzflug an, der entsprechend der Abstufungen nach Kurz-, Mittel- und Langstrecke nicht später als zwei / drei / vier Stunden nach der Ankunft des ursprünglichen Fluges landet, halbieren sich die jeweiligen Beträge. Sie bekommen also nur 50 % der Entschädigungssumme.

    Wann entfällt Ihr Anspruch auf Entschädigung?

    Allgemein versuchen viele Fluggesellschaften, sich bei Flugausfall und Flugverspätungen aus der Verantwortung zu stehlen. Sie schieben dann außergewöhnliche Umstände vor, denen Sie gegenüber machtlos waren. Laut Fluggastrechte-Verordnung sind die Airlines von einer Entschädigung des Fluggastes befreit, „wenn es [das Flugunternehmen] nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen er- griffen worden wären.“ (EU VO 261/04 Art. 7 Abs. 3)

    Nicht immer stimmt die Angabe von außergewöhnlichen Umständen durch die Fluggesellschaft. Ebenso häufig kann dem Unternehmen vor Gericht nachgewiesen werden, dass eben nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind. Oder dass die Umstände, die zum Flugausfall oder Verspätung des Fluges geführt haben, nicht außergewöhnlich, sondern alltäglich oder Teil des unternehmerischen Risikos eines Flugunternehmens waren.

    Welche Einschränkungen für Entschädigungsansprüche müssen Sie beachten??

    Ihr Entschädigungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft entfällt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

    Zeitpunkt der Annullierung durch die Fluggesellschaft Bedingungen für den Ersatzflug - der Flug darf....
    2 Wochen (genau 14 Tage) vor Reiseantritt -
    1 Woche (genau 7 Tage) vor Reiseantritt ...max. 2 Stunden früher starten
    ...max. 4 Stunden später am Endzielort landen
    bis 1 Tag vor Reiseantritt ...max. 1 Stunde früher starten
    ...max. 2 Stunden später am Endzielort landen

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.