EU-Kommission stimmt gegen Gutscheinlösung

Fluggastrechte bleiben in der Corona-Krise bestehen

Bei Flugstornierung steht Passagieren eine Rückerstattung der Reisekosten zu. envato elements
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    Fluggäste können nicht dazu gezwungen werden, einen Gutschein statt einer Rückerstattung zu akzeptieren. Das hat die EU-Kommission jetzt entschieden.

    Bundesregierung hatte auf Zwangsgutscheine gedrängt

    Fluggesellschaften haben aktuell Schwierigkeiten der Menge an Erstattungen aufgrund der Vielzahl stornierter Flüge nachzukommen. Reisegutscheine sollten hier eine Lösung sein, um die vorübergehende Liquidität der Airlines zu sichern. Doch für eine Änderung der EU-Passagierrechte war eine Zustimmung der EU-Kommission nötig.

    Im April hatten Verkehrsminister Andreas Scheuer, Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Justizministerin Christine Lambrecht deshalb einen gemeinsamen Brief an die EU-Verkehrskommissarin Adina Valean verfasst. "Um einen weiteren existenzgefährdenden Liquiditätsabfluss bei den Luftfahrtunternehmen zu verhindern", hieß es in dem Brief, "wäre es zielführend, wenn die Europäische Kommission temporär auch ohne Zustimmung des Fluggastes eine Ausgabe von Gutscheinen statt Rückerstattung durch die Luftfahrtunternehmen ermöglicht."

    EU-Verkehrskommissarin erteilt Gutscheinlösung eine Absage

    Lange war nicht klar, wie die Fluggesellschaften hier verfahren können. Nun hat die Bundesregierung die Entscheidung jedoch schwarz auf weiß. Für EU-Verkehrskommissarin Valean steht fest, dass die europäischen Fluggastrechte auch in der Corona-Krise erhalten bleiben müssen. In ihrem Antwortschreiben an die deutschen Minister nimmt sie Bezug auf die vielen Nachrichten frustrierter Fluggäste, die sie erhalten habe, und "die zurecht eine mangelnde Rückerstattungspolitik der Fluggesellschaften anmahnen".

    Der EU-Kommission ist es "wichtig, an unseren Verbraucherrechten festzuhalten und den Fluggesellschaften bei Liquiditätsproblemen auf andere Weise zu helfen." Airlines können also ihre Passagiere nicht zu der Annahme der Gutscheine zwingen, sondern müssen eine Rückerstattung der Flugkosten anbieten. Ein weiterer Vorschlag Valeans ist es, die Gutscheinlösung für Verbraucherinnen und Verbraucher interessant zu machen und diese staatlich gegen Insolvenz abzusichern. Aktuell haben Fluggäste nämlich keine Sicherheit, dass sie ihre Reisegutscheine überhaupt noch einlösen können, sollte die Airline insolvent gehen. Dazu hat sich die Bundesregierung noch nicht geäußert.

    Fluggäste müssen mit langem Warten auf Erstattung rechnen

    Auch wenn die Reisegutscheine nun nicht mehr die einzige Lösung für betroffene Fluggäste ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis mit langen Wartezeiten für ihre Rückerstattung rechnen. Die Option der Kostenrückerstattung ist auf vielen Websites der Airlines außerdem noch deutlich schwieriger zu finden, als die Ausstellung eines Gutscheins.

    Sowohl Easyjet als auch Ryanair bestätigten jetzt aber, dass die Auszahlung auf jeden Fall möglich sei. Der Prozess sei lediglich komplexer und aufwendiger als der Gutschein und könnte in der aktuellen Situation mehrere Monate in Anspruch nehmen.

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