Flug ins Risikogebiet stornieren und trotzdem eine Rückerstattung erhalten?

Fluggastrechte in der Coronakrise

Die Anzahl an Risikogebieten in Europa steigt und Flüge fallen wieder aus. envato elements
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    Spanien, Frankreich, Kroatien – Immer mehr europäische Länder werden aktuell wieder zu Corona-Risikogebieten erklärt. Was tun, wenn der Urlaub schon gebucht ist?

    Immer mehr Risikogebiete in Europa

    Das Robert-Koch-Institut führt eine Liste der Risikogebiete, die in den letzten Tagen wieder besonders von dem Coronavirus betroffen waren. Auf dem spanischen Festland sowie auf den Balearen gab es beispielsweise kürzlich erst einen rasanten Anstieg an Neuinfektionen. So nun auch überraschenderweise in Frankreich. Seit dem 24. August gelten nun die französischen Regionen Île-de-France sowie die Provence-Alpes-Côte d’Azur als Risikogebiete.

    Aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amts

    Das Auswärtige Amt reagiert oft zeitnah auf die Aktualisierung der Risikogebiete durch das RKI. Es besteht immer noch eine weltweite Reisewarnung, die allerdings für den Großteil der europäischen Staaten bis zum 31. August aufgehoben wurde. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die folgenden Gebiete wird jedoch wieder gewarnt (Stand: 25.08.20):

    • Spanien
    • Belgien
    • Kroatien
    • Bulgarien
    • Rumänien
    • Frankreich

    Auf der Seite des Auswärtigen Amts können Passagiere sich informieren, welche Regionen genau betroffen sind.

    Sollten Sie Ihren Flug in ein Risikogebiet stornieren?

    Eine Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot, jedoch ist eine abschreckende Wirkung intendiert. Sie gibt Passagieren eigentlich das Recht, Pauschalreisen oder anderweitige Buchungen kostenlos zu stornieren. Allerdings waren nicht alle Fluggesellschaften in der Vergangenheit so kulant und einige weigerten sich, Verantwortung für die Situation zu übernehmen. Verbraucherzentralen raten Passagieren aktuell dazu, ihre Flüge nicht selbst zu stornieren. Treten Sie den Flug einfach nicht an, haben Sie jedoch zumindest ein Recht darauf, die Steuern und Gebühren zurückzuerhalten.

    Es kann sein, dass Airlines von selbst die Reise stornieren. In diesem Fall steht Passagieren die Rückerstattung ihrer Ticketkosten zu und das innerhalb von sieben Tagen. Wer sich nicht aktiv mit den Airlines auseinandersetzen will und trotzdem 100 Prozent der Ticketkosten zurückfordern möchte, kann die Hilfe von Verbraucherportalen wie Coronaritter.de in Anspruch nehmen. Dort kontaktieren erfahrene Anwälte die Fluggesellschaften und setzen Ihre Passagierrechte für Sie durch.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

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    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.