Flugannullierung wegen Corona: Was steht Ihnen zu?
Rückerstattungen für Passagiere
- 3. Februar 2021
- 3 Jahre, 8 Monate alt
- 0 Kommentare
Inhaltsverzeichnis
Flugstornierung wegen Corona
Mittlerweile ist es schon fast ein Jahr her, dass die Coronapandemie Deutschland erreicht hat. Die Flugbranche hat sie noch immer fest im Griff. Im Rahmen des ersten Lockdowns im März 2020 mussten zahlreiche Flüge gestrichen werden. Fast ein Jahr später sieht die Situation ähnlich aus. Im Sommer waren Reisen begrenzt wieder möglich, allerdings sahen die Fluggesellschaften einen deutlichen Rückgang der Passagiere.
Coronavirus-Mutation führt zu Einreisesperre
Eine mutierte Variante des Coronavirus wurde vor einigen Wochen in Großbritannien und Südafrika festgestellt. Diese hat sich nun in weitere Länder verbreitet. Um Mutationen des Virus in Deutschland einzudämmen, gilt nun seit einigen Tagen (ab dem 30.01.2021) ein Einreiseverbot für Reisende aus bestimmten Ländern. Das führte wiederum zu mehr Flugstornierungen vonseiten der Airlines.
Passagieren steht bei Annullierung eine Rückerstattung zu
Zu Beginn der Pandemie war zunächst unklar, was Passagieren bei einer Flugstornierung wegen Corona zustand. Bei einer Stornierung durch die Airline steht Reisenden in der Regel eine Entschädigung zu. Allerdings sind bei den Corona-Maßnahmen der Regierung auch den Airlines die Hände gebunden. Eine volle Rückerstattung der Kosten steht Passagieren jedoch trotzdem zu.
Viele Airlines hatten sich geweigert die Rückerstattung fristgerecht zurückzuzahlen und auf die Ausstellung von Reisegutscheinen gesetzt. Doch Passagiere haben das Recht eine Rückerstattung des Ticketpreises zu fordern und das innerhalb von sieben Tagen nach Flugstornierung. Verbraucherportale wie Coronaritter.de können Passagieren helfen, ihr Recht bei den Airlines durchzusetzen, sollten sich diese nicht zurückmelden oder unkooperativ zeigen.