Flugausfall bei Pauschalreisen – Was Sie wissen müssen

Der Umgang mit Entschädigungsansprüchen hat sich geändert

Andere Regeln für Pauschalreisende bei Flugausfall oder Flugverspätung pixabay
Inhaltsverzeichnis
    Noch vor kurzem konnte die Europäische Fluggastrechte-Verordnung auch für Entschädigungsansprüche bei Pauschalreisen geltend gemacht werden. Was sich nun geändert hat, erfahren Sie hier:

    Erstattung erst von der Fluggesellschaft dann vom Reiseveranstalter

    Noch im April haben wir Ihnen berichtet, wie Sie eine Entschädigung bei Pauschalreisen geltend machen können. Zu diesem Zeitpunkt war es noch so, dass Sie erst die Fluggesellschaften und anschließend den Reiseveranstalter zur Verantwortung ziehen konnten. Demnach konnten Sie beispielsweise zunächst eine Ausgleichszahlung in einer Höhe von 400 € von der Fluggesellschaft einfordern, wenn die zurückzulegende Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km betragen hat -Die Höhe der Entschädigung wird nämlich nach der jeweiligen Flugstrecke berechnet. Anschließend konnten Sie außerdem eine Entschädigung, die bei Verspätungen 5 % des Tagespreises ausmacht, gegenüber dem Reiseunternehmen geltend machen.

    Erstattung ausschließlich vom Reiseveranstalter

    In unserem Beitrag „Flugausfall: Erstattung nur vom Reiseveranstalter“ haben wir Sie über das neue EuGh-Urteil zur Handhabung im Bezug auf einen Flugausfall bei Pauschalreisen informiert. Nun möchte ich Ihnen noch ein paar Ratschläge mit auf den Weg Ihrer nächsten Pauschalreise geben.

    Der Europäische Gerichtshofs entschied vor ein paar Wochen, dass der Reiseveranstalter bei Pauschalreisen in jedem Fall die Verantwortung tragen müsse, da dieser auch Vertragspartner sei. Aus Sicht der Richter wäre eine doppelte Forderung von Entschädigungen ein „ungerechtfertigtes Übermaß an Schutz“ zulasten der Fluggesellschaften. Die Richtlinien für Pauschalreisen seien also nicht länger mit der EU-Fluggastrechte-Verordnung kumulierbar.

    Was diese Änderung für Sie bedeutet

    Ein paar Pauschalreisende werden sich jetzt wahrscheinlich etwas darüber ärgern, dass sie nicht mehr doppelt entschädigt werden. Aber seien wir mal ehrlich: Vorher war die ganze Sache einfach nicht richtig durchdacht und unfair. Wenn Sie nun also einen Flugausfall oder eine Flugverspätung hinnehmen müssen, können Sie sich nach Ihrem Urlaub ganz entspannt an Ihren Ansprechpartner aus dem Reisebüro wenden und Ihren Anspruch geltend machen. Keine lästige Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft, keine Anwaltsgebühren, kein Herumärgern mehr im Nachhinein.

    Allerdings bedeutet das neue Urteil auch, dass Pauschalreisenden keine pauschale Entschädigungssumme, wie in der Fluggastrechte-Verordnung geregelt, mehr zusteht. Sie können sich lediglich den Ticketpreis für den ausgefallenen Flug erstatten lassen.

    Was ist, wenn der Reiseveranstalter in der Zwischenzeit pleite gegangen ist?

    Wenn der Reiseveranstalter bei dem Sie Ihre Pauschalreise gebucht haben pleite geht und Insolvenz anmeldet, besteht Ihr Recht auf Ausgleichszahlung glücklicherweise weiterhin. Denn die einzelnen EU-Staaten müssen sicherstellen, dass die Veranstalter einen Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651 r des Bürgerlichen Gesetzbuches beifügen. Im Falle einer Insolvenz bewirkt dieser, dass die Kunden in jedem Fall Erstattungen erhalten. Sollte der EU-Staat seine Verantwortung für diese Absicherung nicht wahrgenommen haben und es zu einer Insolvenz kommt, können Sie ihn wegen Nichteinhaltung auf Schadensersatz verklagen.

    Diese Tipps wollen wir Ihnen noch mit auf Ihre (Pauschal-) Reise geben

    Sobald Sie über den Flugausfall oder die Flugverspätung in Kenntnis gesetzt wurden, gehen Sie zu den Anzeigetafeln und machen ein Foto von Ihrem Flug, auf dem erkennbar ist, ob er annulliert wurde oder sich verspätet. Um im Nachhinein beweisen zu können, was wirklich passiert ist und was gegebenenfalls die Ursache für den Fauxpas war, sollten Sie sich den Grund bestenfalls von dem Bord- oder Bodenpersonal am Flughafen bestätigen lassen. Dies ist im Falle einer Nichtbeförderung gegen Ihren Willen aufgrund einer Überbuchung des Flugzeuges sehr wichtig, da dies auf keiner Anzeigetafel erscheint. Allgemein gilt: Sammeln Sie so viele Beweise wie möglich - damit sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

    Falls Sie keine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht haben, könnten und würden wir Ihnen gerne helfen. Testen Sie uns anhand unseres Entschädigungsrechners:

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

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