Flugentschädigung bei nächtlichen Flugumleitungen

Entschädigungsanspruch trotz Nachtflugverbot

Start- und Landeanflüge bei Nacht sind in Deutschland inzwischen stark reglementiert. pixabay
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    Billigflieger Ryanair erlitt vor Gericht eine bittere Niederlage: Verspätet sich der Flug aufgrund eines Nachtflugverbotes muss die Airline die Passagiere entschädigen.

    Flugverspätung wegen Nachtflugverbot in Frankfurt

    Die Billigfluggesellschaft Ryanair ist von einem deutschen Gericht in einem Fall von Flugverspätung verurteilt worden. Die Airline muss einem Ehepaar eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechte zahlen. Das Ehepaar aus Hofheim am Taunus war im letzten Jahr mit dem irischen Billigflieger von Nordspanien nach Frankfurt am Main geflogen. Eigentlich hätte die Maschine um 22 Uhr am Frankfurter Flughafen landen sollen – also eine Stunde bevor das Nachtflugverbot eintritt. Auf dem Weg dorthin geriet die Maschine jedoch in ein Unwetter und verspätete sich dadurch um mehrere Stunden. Als der Jet sich auf Höhe Frankfurt am Main befand, war deswegen eine Landung auf dem Frankfurter Hauptflughafen nicht mehr möglich. Stattdessen landete Ryanair im 120 Kilometer entfernten Flughafen Frankfurt Hahn. Das gilt das Nachtflugverbot nicht. Als die Passagiere dort ausstiegen, wurden sie in Busse geladen und zum Frankfurter Flughafen gefahren. Den erreichten sie dann mit fünf Stunden Verspätung.

    Ist das Nachtflugverbot ein außergewöhnlicher Umstand?

    Das besagte Ehepaar reichte deswegen eine Entschädigungsforderung von jeweils 250 Euro bei Ryanair ein. Ryanair wiederum weigerte sich, eine Entschädigung zu zahlen, da sie keine Verantwortung für die Umstände der Flugverspätung, das Unwetter und das Nachtflugverbot, übernehmen könnten. Diese Ereignisse würden sich ihrem Einfluss entziehen und müsste daher als außergewöhnliche Umstände betrachtet werden. Laut der europäischen Fluggastrechte-Verordnung sind die Fluggesellschaften bei außergewöhnlichen Umständen von der Entschädigungspflicht gegenüber den Passagieren befreit. Nach der Abweisung durch die Airline zog das Ehepaar vor Gericht – und bekam recht.

    Flugentschädigung trotz Unwetter und Nachtflugverbot

    Die Richter vom Amtsgericht Frankfurt konnten keine außergewöhnlichen Umstände in dem Fall erkennen. Zwar sei das Unwetter eine Hürde gewesen, die eigentliche Verspätung sei aber durch das Nachtflugverbot entstanden und das ist nach Ansicht des Gerichts kein außergewöhnlicher Umstand, da es generell und nicht situativ oder individuell schwer nachvollziehbar gelte. Somit hätte Ryanair ausreichend Gelegenheit gehabt, das Nachtflugverbot in seine Planung miteinzubeziehen. Die Kritik der Richter war hier sehr deutlich: "Denn die Fluggesellschaft kalkuliert bewusst die Risiken des eventuell eintretenden Nachtflugverbotes mit ein, wenn sie Flüge - wie hier - in dessen zeitliche Nähe legt." Als zeitliche Nähe definierten die Richter einen Zeitraum von zwei Stunden vor dem Einsetzen des Nachtflugverbotes. Bisher hat sich Ryanair nicht zur richterlichen Entscheidung geäußert.

    Nachtflugverbot in Deutschland

    Das Nachtflugverbot gilt an allen großen deutschen Verkehrsflughäfen – außer in Berlin-Schönefeld und Hannover-Langenhagen – im Zeitraum von 23 oder 23.30 Uhr bis 5 oder 6 Uhr in der Früh. Das Verbot soll Anwohner vom Lärm, den Start- und Landeanflüge verursachen, zumindest in den Nachtstunden befreien. Die Airlines können zwar in dieser Zeit teilweise trotzdem landen, müssen dann aber eine Strafe zahlen. Die Verkehrsministerien der Länder kontrollieren die Einhaltung des Verbotes sehr genau. Besonders das hessische Verkehrsministerium gilt als unerbittlich. Der Erfolg scheint ihnen recht zu geben: In Frankfurt sind die Nachtflüge von 2018 zu 2019 um mehr als die Hälfte zurückgegangen.

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