Fluggastrechte: EU Kommission sieht Gutscheinregelung kritisch

Passagiere sollen nicht doppelt Opfer der Corona-Krise werden

Die EU Kommission sieht aktuell keine Änderungen des Passagierrechts vor. envato elements
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    Viele Fluggesellschaften haben für die Ausstellung von Gutscheinen anstelle von Erstattungen für Flugausfälle während der Corona-Pandemie plädiert. Die EU Kommission bittet die Airlines jedoch sich strikt an das EU-Recht zu halten.

    EU-Staaten sprechen sich für Gutscheine aus

    Sowohl das Corona Kabinett der deutschen Regierung als auch eine Gruppe von weiteren 13 EU-Staaten – darunter Belgien, Frankreich, Italien und die Niederlande – würden eine Lockerung der EU Fluggastrechte begrüßen. Fluggesellschaften sollen Passagieren Reisegutscheine für stornierte Flüge ausstellen können, sodass sie Liquiditätsengpässe vermeiden.

    Aktuell ist es so, dass Passagieren laut der Fluggastrechteverordnung (Nr. 261/2004) bei Flugausfall eine Erstattung innerhalb von 7 Tagen zusteht und die Ausgabe eines Gutscheins nur mit Zustimmung der Passagiere legal ist.

    Zustimmung der EU-Kommission lässt auf sich warten

    Laut EU-Kommission soll diese Regelung auch weiterhin bestehen. EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean hatte vergangene Woche nochmal bestätigt, dass die Reisegutscheine zwar eine Option seien – „aber die Passagiere müssen dem zustimmen“. Die Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Karima Delli, hatte ebenfalls geäußert, dass „das Anbieten von Gutscheinen anstelle von Rückerstattungen nicht hinnehmbar ist“. Sie hat die Airlines aufgefordert, „sich strikt an das EU-Recht zu halten“, damit die Passagiere „nicht doppelt Opfer der Coronavirus-Pandemie werden“.

    Die Mitglieder des EU-Parlaments müssen einer Änderung des Passagierrechts zustimmen. Aktuell ist ein eindeutiges Ergebnis noch nicht abzusehen, doch die Kommission steht der Gutscheinregelung kritisch entgegen.

    Kann es einen Kompromiss geben?

    Die niederländische Regierung hat in einem Schreiben an das Parlament einen Lösungsvorschlag formuliert. Fluggesellschaften können Gutscheine anstelle von Erstattungen ausstellen. Sollten sich Kunden und Kundinnen jedoch entscheiden, diese Gutscheine nach 12 Monaten nicht einzulösen, muss eine volle Rückerstattung gewährt werden.

    In dem Schreiben erklärt die Infrastrukturministerin Cornelia van Nieuwenhuizen: „Das Kabinett hält die vorübergehende Verwendung von Gutscheinen für eine akzeptable Alternative, da diese das Recht eines Fluggastes auf Rückerstattung seines Ticketpreises bewahrt und gleichzeitig verhindert, dass die Fluggesellschaften in noch größere finanzielle Schwierigkeiten geraten.“

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