Fluggastrechte in der Coronakrise – Passagiere können Rückerstattungen einfordern

Ticketkosten bei Flugannullierung zurückerhalten

Die europäischen Fluggastrechte bleiben in der Coronakrise bestehen. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Die Corona-Pandemie hat bei vielen Airlines zu einem Rückerstattungschaos geführt. Laut den europäischen Fluggastrechten haben Passagiere jedoch einen Anspruch auf die Erstattung ihrer Ticketkosten.

    Die EU-Fluggastrechte im Überblick

    Die EU Fluggastrechte­verordnung wurde 2004 eingeführt, um Passagieren in der EU einen einheitlichen Schutz bei der Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung ihrer Flüge zu bieten. Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Fluggäste mit gültigem Ticket und einer Buchungsbestätigung. Ihr Flug sollte entweder innerhalb der EU starten oder landen oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden.

    Die Verordnung legt fest, was Passagieren bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung Ihres Fluges zusteht und welche Rechte Sie haben. Darunter fallen beispielsweise Entschädigungszahlungen bis zu 600 Euro, Versorgungsleistungen der Airlines und Umbuchungen.

    Rückerstattung binnen sieben Tagen

    Innerhalb der europäischen Fluggastrechte ist auch das Recht auf Rückerstattung bei Flugannullierung geregelt. Sollte ein Flug von der Airline selbst storniert werden, steht Passagieren eine Rückerstattung der Ticketkosten zu. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen wie der Corona-Pandemie. Die Verordnung bestätigt außerdem, dass Passagieren diese Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen zusteht.

    Viele Airlines hatten auf Reisegutscheine gesetzt, die sie Fluggästen an Stelle einer Erstattung anboten. Doch trotz der einzigartigen Lage, bleiben auch hier die Fluggastrechte bestehen. Passagiere müssen keine Gutscheine oder Umbuchungsoptionen akzeptieren. Sie haben das Recht auf eine Rückerstattung des Ticketpreises.

    So fordern Sie Ihre Rechte ein

    Wie können Passagiere also ihr Recht einfordern? Im Normalfall können Erstattungen über die Webseite der entsprechenden Airline oder per E-Mail eingefordert werden. In der Coronakrise sahen sich viele Fluggesellschaften jedoch mit so einer großen Anzahl an Anfragen konfrontiert, dass sie auf E-Mails und Schreiben nicht mehr antworteten.

    Sie haben die Möglichkeit sich einen Anwalt zurate zu ziehen, das ist jedoch oft mit hohen Kosten verbunden. Online Verbraucherportale sind für Passagiere daher eine gute Zwischenlösung. Sie können auf Webseiten wie Coronaritter.de kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob Ihnen für Ihre Flugverbindung eine Rückerstattung zusteht. Ist dem so, nimmt sich Coronaritter.de dem Fall an und fordert 100 Prozent der Ticketkosten von der Airline für Sie zurück. Der Prozess ist mit keinerlei Extra-Aufwand oder Kosten für Sie verbunden. Das Portal erhält lediglich einen kleinen Teil der Rückerstattung als Provision.



    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.