Fluggastrechte in der Coronakrise – Passagiere können Rückerstattungen einfordern
Ticketkosten bei Flugannullierung zurückerhalten
- 27. Juli 2020
- 4 Jahre, 3 Monate alt
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Inhaltsverzeichnis
Die EU-Fluggastrechte im Überblick
Die EU Fluggastrechteverordnung wurde 2004 eingeführt, um Passagieren in der EU einen einheitlichen Schutz bei der Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung ihrer Flüge zu bieten. Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Fluggäste mit gültigem Ticket und einer Buchungsbestätigung. Ihr Flug sollte entweder innerhalb der EU starten oder landen oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden.
Die Verordnung legt fest, was Passagieren bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung Ihres Fluges zusteht und welche Rechte Sie haben. Darunter fallen beispielsweise Entschädigungszahlungen bis zu 600 Euro, Versorgungsleistungen der Airlines und Umbuchungen.
Rückerstattung binnen sieben Tagen
Innerhalb der europäischen Fluggastrechte ist auch das Recht auf Rückerstattung bei Flugannullierung geregelt. Sollte ein Flug von der Airline selbst storniert werden, steht Passagieren eine Rückerstattung der Ticketkosten zu. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen wie der Corona-Pandemie. Die Verordnung bestätigt außerdem, dass Passagieren diese Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen zusteht.
Viele Airlines hatten auf Reisegutscheine gesetzt, die sie Fluggästen an Stelle einer Erstattung anboten. Doch trotz der einzigartigen Lage, bleiben auch hier die Fluggastrechte bestehen. Passagiere müssen keine Gutscheine oder Umbuchungsoptionen akzeptieren. Sie haben das Recht auf eine Rückerstattung des Ticketpreises.
So fordern Sie Ihre Rechte ein
Wie können Passagiere also ihr Recht einfordern? Im Normalfall können Erstattungen über die Webseite der entsprechenden Airline oder per E-Mail eingefordert werden. In der Coronakrise sahen sich viele Fluggesellschaften jedoch mit so einer großen Anzahl an Anfragen konfrontiert, dass sie auf E-Mails und Schreiben nicht mehr antworteten.
Sie haben die Möglichkeit sich einen Anwalt zurate zu ziehen, das ist jedoch oft mit hohen Kosten verbunden. Online Verbraucherportale sind für Passagiere daher eine gute Zwischenlösung. Sie können auf Webseiten wie Coronaritter.de kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob Ihnen für Ihre Flugverbindung eine Rückerstattung zusteht. Ist dem so, nimmt sich Coronaritter.de dem Fall an und fordert 100 Prozent der Ticketkosten von der Airline für Sie zurück. Der Prozess ist mit keinerlei Extra-Aufwand oder Kosten für Sie verbunden. Das Portal erhält lediglich einen kleinen Teil der Rückerstattung als Provision.