Flugsommer 22: Jetzt streiken die auch noch!

Die Sommerferien haben in einigen deutschen Bundesländern schon begonnen. Dieser Sommer wird bunt - buntes Chaos.

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Inhaltsverzeichnis
    Die Sommerferien haben in einigen deutschen Bundesländern schon begonnen. Dieser Sommer wird bunt - buntes Chaos.

    Personalmangel, Streik und wo ist mein Koffer?

    Nein, es wird nicht besser. Erst nicht fliegen wegen Corona-Lockdown, dann nicht fliegen wegen Personal mit Corona, dann nicht fliegen wegen zu wenig Personal - und jetzt streikt das wenige Personal auch noch. Die Sommerferien haben in einigen deutschen Bundesländern schon begonnen. Dieser Sommer wird bunt - buntes Chaos.

    Der frühe Vogel fängt ihn auch nicht

    Natürlich geben sich die Airlines und Flughafenbetreiber alle Mühe. Das versteht sich von selbst, schließlich haben sie ein Interesse an zufriedenen Kund:innen. Darum hat der Hamburger Flughafen pünktlich zum Beginn der schleswig-holsteinischen Sommerferien seine Check-in-Schalter schon um 3.30 Uhr in der Frühe geöffnet. Botschaft an alle: Kommt, so zeitig es geht. Und es kamen alle. Die durchschnittliche Wartezeit vor den Sicherheitskontrollen betrug schon um 4.30 Uhr 60 Minuten.

    Rotstift = Streik

    In der langen Corona-Zeit haben viele Angestellte des Flughafen-Bodenpersonals Lust auf eine andere Tätigkeit bekommen. Zu unsicher und zu schlecht bezahlt erschien ihnen ihr Job. Dazu kommt der Rotstift von Fluglinien wie Lufthansa, die ordentlich Personal aus den Gehaltslisten gestrichen und den Verbliebenen drei Jahre das Geld nicht erhöht hat. Das rächt sich jetzt. Das wenige gebliebene Personal geht gerade auf die Barrikaden. 9,5 Prozent Lohnerhöhung stehen im Raum. Klingt nach einer längeren Auseinandersetzung.

    Auch auf der anderen Seite des großen Teichs wird gestreikt, aus ähnlichen Gründen. In Spanien und Frankreich rumort es ebenfalls. Die Monatswende zum Juli gab uns einen Vorgeschmack aufs kommende Sommer-Flugchaos. 600 gestrichene USA-Flüge. 3.300 verspätete USA-Flüge. Zahlreiche Ausfälle für die Destinationen Spanien und Frankreich. Und am Flughafen München lagern 3.000 Gepäckstücke, die nach einer Woche immer noch nicht zu ihren Besitzer:innen zurückgefunden haben. Das klingt nicht nach Urlaubsentspannung. Da fragt sich der gestresste (verhinderte) Urlauber, wer den Schaden zahlt?

    Klarer Fall: Entschädigung

    Die Europäische Fluggastrechteverordnung streckt ihre schützende Hand seit 2005 über sitzengebliebene Fluggäste aus. Alles ist klar geregelt, für die Fluggesellschaften gibt es keine Ausflüchte (was sie nicht von Versuchen abhält). Die Entschädigung für ausgefallene Flüge richtet sich nach der Flugdistanz:

    • bis 1.500 km = 250 Euro
    • bis 3.500 km = 400 Euro
    • über 3.500 km = 600 Euro

    Entschädigungen sind kein Automatismus. Erstens müssen sie eingefordert werden. Zweitens bedeutet Flugannullierung nicht automatisch Entschädigung. Es kommt erstens darauf an, wann die Fluggesellschaft Ihnen den Ausfall mitteilt. Zweitens ist sie aus der Entschädigungszahlung raus, wenn sie einen rechtzeitigen Ersatzflug anbietet. Das Recht auf Entschädigung bei Annullierungen ist nach komplizierten Fristen gestaffelt.

    Und bei Streik?

    Und jetzt kommen wir zu jenen beliebten Ausnahmen, mit denen sich die Airlines Zusatzkosten zu ersparen hoffen. Stichwort: Außergewöhnliche Umstände. Stellen Sie sich vor, in Frankfurt am Main bebt die Erde. Klar kann so was vorkommen, aber es wäre auf jeden Fall außergewöhnlich. Bleiben die Flugzeuge deswegen am Boden, müssen die Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen. Klarer Fall. Allerdings sind sie verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine rechtzeitige Ersatzbeförderung bereitzustellen. Aber wie sieht das bei Streik aus? Tatsächlich rechnet das Flugrecht Streik zu den außergewöhnlichen Umständen. Allerdings gilt es hier abzuwägen. Und genau das hat der Europäische Gerichtshof bereits getan. In zwei Urteilen aus 2018 und 2021 hat er streikgeschädigten Fluggästen Entschädigungsrecht zugesprochen - weil die Airline selbst Anlass für den Streik gegeben hatte. Hier gilt es also, die Rechtslage von unabhängigen Experten prüfen zu lassen. Sonst ärgern Sie sich nachher über die verpasste Gelegenheit.

    Koffer weg = Schadensersatz

    Und wie sieht das mit dem sitzengebliebenen Gepäck aus? Eine Woche ohne Koffer ist hart - zumindest auf dem Hinflug. Sie müssen sich am Urlaubsort Ersatzkleidung und Hygieneartikel kaufen. Heben Sie alle Belege auf. Denn es stehen Ihnen bis zu 1.500 Euro Schadensersatz zu. Ganz wichtig: Der Airline Meldung machen - und zwar spätestens drei Wochen nachdem Ihnen der liegengebliebene Koffer zugeschickt worden ist.

    Sammeln Sie schon mal Kraft. Ihr Sommerflug 2022 könnte Sie einiges davon kosten. Andererseits: Ruhe bewahren. Es gibt genug Passagierrechte und Fachleute, die sie für Sie durchsetzen.

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