Flugverspätung: Wie kann ich mir die Reisekosten zurückholen?

Reisekostenerstattung bei Flugannullierungen

Nicht nur Zeit totschlagen in der Wartehalle: Was ist zu tun, wenn der Flug erst einen Tag später startet als geplant? pixabay
Inhaltsverzeichnis
    Mietwagen oder Hotel bereits gebucht und aber dann fällt ihr Flug aus und Sie kommen erst einen Tag später am Ziel an? So holen Sie sich Ihre Reisekosten zurück!

    Worst Case: Flieger in den Urlaub startet einen Tag später

    So was wünscht man niemandem: Sie kommen pünktlich am Flughafen an und erfahren, dass Ihr Flieger storniert wurde oder sich immer wieder verspätet. Das Airline-Personal vertröstet sie ein ums andere Mal. Nach vielem Hin und Her haben Sie erst am nächsten Tag die Möglichkeit, Ihren Flug anzutreten.

    Eine solche Situation ist mehr als ärgerlich, trotzdem mussten im vergangenen Jahr immer wieder Fluggäste genau die Erfahrung machen. Was viele nicht wussten: Sie können Ihre Reisekosten für den verlorenen Tag Urlaub von der Airline zurückverlangen. Außerdem ist die Fluggesellschaft nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet, Sie über Nacht kostenfrei in einem Hotel unterzubringen, sollte Ihr Flug erst einen Tag später starten.

    So bleiben Sie nicht auf den Reisekosten sitzen

    Haben Sie ein Hotel oder einen Mietwagen gebucht, müssen SIe diese ab Buchungsbeginn bezahlen, unabhängig davon, ob Sie sie nutzen können oder nicht. Das dürfte jedem klar sein. Wenn Sie nun mit einem Tag Verspätung am Reiseziel landen, müssen Sie diese Kosten für den verlorenen Tag Urlaub jedoch nicht übernehmen. Sie können sich die Hotelkosten oder die Mietwagengebühr für den nicht genutzten Urlaubstag von der Airline erstatten lassen, die die Verspätung verursacht hat.

    Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich den Grund der Verspätung oder des Flugausfalls vom Personal der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen. Heben Sie außerdem alle Rechnungen auf. Das macht es später wesentlich einfacher, die Entschädigung für die Flugannullierung und die Erstattung für die Reisekosten des verpassten Urlaubstages von der Fluggesellschaft einzufordern.

    Ausnahme für eine Entschädigung

    Die oben beschriebenen Ansprüche gelten allerdings nicht, wenn die Airline den Flug verlegt oder storniert und Sie vor dem Flug davon in Kenntnis setzt. Dabei gelten folgende Richtlinien:

    Wann storniert die Airline den Flug Ihre Ersatzansprüche
    min. 14 Tage vor Reiseantritt In dem Fall können Sie leider keine Ansprüche gegenüber der Airline stellen.
    min. 7 Tage vor Reiseantritt Die Airline muss Ihnen eine Ersatzbeförderung organisieren, die
    - maximal 2 Stunden früher startet
    - maximal 4 Stunden später am Zielort ist.
    Sonst haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.
    1 - 6 Tage vor Reiseantritt Die Airline muss Ihnen eine Ersatzbeförderung organisieren, die
    - maximal 1 Stunde früher startet
    - maximal 2 Stunden später am Zielort ist.
    Sonst haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

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    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.