Flugverspätung: Wie kann ich mir die Reisekosten zurückholen?
Reisekostenerstattung bei Flugannullierungen
- 28. Februar 2020
- 4 Jahre, 9 Monate alt
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Worst Case: Flieger in den Urlaub startet einen Tag später
So was wünscht man niemandem: Sie kommen pünktlich am Flughafen an und erfahren, dass Ihr Flieger storniert wurde oder sich immer wieder verspätet. Das Airline-Personal vertröstet sie ein ums andere Mal. Nach vielem Hin und Her haben Sie erst am nächsten Tag die Möglichkeit, Ihren Flug anzutreten.
Eine solche Situation ist mehr als ärgerlich, trotzdem mussten im vergangenen Jahr immer wieder Fluggäste genau die Erfahrung machen. Was viele nicht wussten: Sie können Ihre Reisekosten für den verlorenen Tag Urlaub von der Airline zurückverlangen. Außerdem ist die Fluggesellschaft nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet, Sie über Nacht kostenfrei in einem Hotel unterzubringen, sollte Ihr Flug erst einen Tag später starten.
So bleiben Sie nicht auf den Reisekosten sitzen
Haben Sie ein Hotel oder einen Mietwagen gebucht, müssen SIe diese ab Buchungsbeginn bezahlen, unabhängig davon, ob Sie sie nutzen können oder nicht. Das dürfte jedem klar sein. Wenn Sie nun mit einem Tag Verspätung am Reiseziel landen, müssen Sie diese Kosten für den verlorenen Tag Urlaub jedoch nicht übernehmen. Sie können sich die Hotelkosten oder die Mietwagengebühr für den nicht genutzten Urlaubstag von der Airline erstatten lassen, die die Verspätung verursacht hat.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich den Grund der Verspätung oder des Flugausfalls vom Personal der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen. Heben Sie außerdem alle Rechnungen auf. Das macht es später wesentlich einfacher, die Entschädigung für die Flugannullierung und die Erstattung für die Reisekosten des verpassten Urlaubstages von der Fluggesellschaft einzufordern.
Ausnahme für eine Entschädigung
Die oben beschriebenen Ansprüche gelten allerdings nicht, wenn die Airline den Flug verlegt oder storniert und Sie vor dem Flug davon in Kenntnis setzt. Dabei gelten folgende Richtlinien:
Wann storniert die Airline den Flug | Ihre Ersatzansprüche |
---|---|
min. 14 Tage vor Reiseantritt | In dem Fall können Sie leider keine Ansprüche gegenüber der Airline stellen. |
min. 7 Tage vor Reiseantritt |
Die Airline muss Ihnen eine Ersatzbeförderung organisieren, die - maximal 2 Stunden früher startet - maximal 4 Stunden später am Zielort ist. Sonst haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. |
1 - 6 Tage vor Reiseantritt |
Die Airline muss Ihnen eine Ersatzbeförderung organisieren, die - maximal 1 Stunde früher startet - maximal 2 Stunden später am Zielort ist. Sonst haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. |