Keine Erstattung des Reisepreises in Aussicht?

Wie sieht es mit Ihrer abgesagten oder geplanten Reise aus?

Erstattungen des Reisepreises in der derzeitigen Situation envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Viele Menschen konnten ihren Urlaub nicht mehr antreten oder hingen aufgrund stornierter Flüge ewig im Ausland fest. Airlines versuchen alles, um nicht zahlen zu müssen.

    Gibt es überhaupt noch Geld zurück?

    Die International Air Transport Association (IATA) geht davon aus, dass das Passagieraufkommen dieses Jahr aufgrund der Corona-Krise im Vergleich zum Vorjahr um 55 Prozent einbrechen wird. Viele Airlines geraten ins Straucheln, so benötigt jetzt sogar die Lufthansa ein Rettungspaket. Die Fluggesellschaften verlangen mehr Zeit, um Passagieren ihre bereits bezahlten Flugtickets erstatten zu können. Aus Sicht der Airlines ist dies durchaus nachvollziehbar, Sie als Kunde müssen deshalb jedoch nicht auf Ihr Geld verzichten. Ob Sie anstelle der Erstattung einen Gutschein akzeptieren, ist Ihnen überlassen – dazu verpflichtet sind Sie nicht, auch wenn Fluggesellschaften derzeit alles versuchen, um eine Zahlung zu umgehen.

    Beispiel 1: Was ist mit dem Sommerurlaub?

    Haben Sie einen Flug oder eine Pauschalreise für den Sommer gebucht? Aufgrund der aktuellen Situation werden einige Länder im Sommer voraussichtlich noch keine Touristen in ihr Land lassen. Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug oder der Reiseanbieter Ihre Reise aufgrund der Reisebeschränkungen und -warnungen nicht von sich aus stornieren, haben Sie trotzdem vollen Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises. In diesem Fall fällt nämlich die Geschäftsgrundlage weg, die Leistung kann nicht erbracht werden.

    Beispiel 2: Hin- und Rückflug gebucht, nur eine Strecke wird storniert

    Sie haben einen Hin- und Rückflug gebucht. Die Fluggesellschaft storniert nun einen der beiden Flüge und möchte Ihnen auch nur den einen erstatten. Hier liegt allerdings eine Gesamtbuchung vor, weshalb Ihnen auch hier der komplette Reisepreis zusteht. Gleiches gilt bei Anschlussflügen. Haben Sie beispielsweise eine Zwischenlandung auf Ihrem Hinflug, dieser Zubringerflug wurde jedoch gecancelt, steht Ihnen ebenfalls eine Erstattung der kompletten Buchung zu und nicht nur für den einen gestrichenen Flug.

    Achtung: Stornieren Sie derzeit keine Flüge und Pauschalreisen von sich aus! In diesem Fall würde Ihnen keine Erstattung zustehen.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

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    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.