Kritik an Ryanair – Langes Warten auf Rückerstattung
Betroffene Passagiere warten seit Monaten auf ihre Rückzahlung
- 25. Mai 2020
- 4 Jahre, 3 Monate alt
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Ryanairs Corona-Rückerstattung lässt auf sich warten
Auf den Social Media Profilen der Airline machen Kundinnen und Kunden der Fluggesellschaft Ryanair ihrem Ärger Luft. Viele von ihnen warten schon seit Monaten auf eine Rückerstattung ihrer Ticketkosten. Aufgrund der Corona-Pandemie war der Flugverkehr bei Ryanair nahezu zum Erliegen gekommen und alle Flüge wurden gestrichen. Nun soll der Betrieb langsam wieder hochfahren, doch diese Nachrichten gehen auf dem Facebook-Profil der Airline in den ganzen Kommentaren fast unter.
Passagieren steht Geld innerhalb von 7 Tagen zu
Trotz außergewöhnlicher Umstände und einer weltweiten Reisewarnung müssen die Fluggesellschaften ihren Kundinnen und Kunden die Kosten ihrer Reisetickets zurückerstatten. Eine zusätzliche Entschädigung steht Passagieren für ihren Urlaub zwar nicht zu, aber sie haben dennoch ein Recht auf die Rückerstattung Ihrer Ausgaben. Und das innerhalb von sieben Tagen. Dieser Frist kommen jedoch sowohl Ryanair als auch andere Fluggesellschaften wie die Lufthansa oder Turkish Airlines aktuell nicht nach. Die Airlines selbst gaben bekannt, dass sie sich zuerst um Umbuchungen und Gutscheine kümmern würden, bevor sie die Barauszahlungen tätigen würden.
Die europäischen Passagierrechte besagen ebenfalls, dass Passagieren innerhalb von sieben Tagen ihr Geld für die Ticketkosten zusteht. Betroffene können ein rechtliches Mahnverfahren gegen die Fluggesellschaften einleiten, um das Geld zurückzuerhalten oder sich an Verbraucherportale wie Coronaritter.de verwenden. Erfahrene Anwälte helfen Passagieren ihr Recht durchzusetzen und die Kosten für ihre Flugtickets sowie ihre Pauschalreise zurück zu erhalten.
Gutscheinlösung ist weiterhin freiwillig
Anstelle der Rückerstattung einen Gutschein oder eine Umbuchung zu akzeptieren, ist jedoch weiterhin freiwillig. Trotz großer Debatte hatte die EU-Kommission dagegen gestimmt, Änderungen an den Passagierrechten vorzunehmen. Grund dafür war unter anderem auch die Unsicherheit, die Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Gutscheinlösung haben. Sie können sich nicht sicher sein, ob die jeweilige Fluggesellschaft insolvent geht und ihre Gutscheine damit ihre Gültigkeit verlieren.