Lufthansa-Streik: Bis zu 600 € Entschädigung für Passagiere
Der Streik der Lufthansa-Piloten führt am 2. September zu vielen Flugausfällen: So erhalten Passagiere eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person
- 1. September 2022
- 2 Jahre, 3 Monate alt
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Nach dem Bodenpersonal nun auch die Piloten: Die Vereinigung Cockpit gab am späten Mittwochabend bekannt, dass die rund 5.000 Piloten der Lufthansa am Freitag, den 2. September 2022 von 0:00 Uhr bis 23:59 Uhr streiken. Nicht von dem Streik betroffen ist die Lufthansa-Tochter Eurowings. In dem Tarifkonflikt geht es um höhere Vergütungen. Die Gewerkschaft verlangt für das laufende Jahr 5,5 Prozent mehr und einen fortlaufenden Inflationsausgleich ab 2023.
Flugausfall wegen Streik: Europäischer Gerichtshof steht hinter Passagieren
Von dem Streik der Lufthansa-Piloten betroffene Passagier haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Die Fluggesellschaft kann nicht einwenden, dass ein solcher Streik ein "außergewöhnlicher Umstand" darstelle, besonders wenn dieser sich an geltendes Recht halte. Wenn sich der Streik - wie im Fall des Lufthansa-Streiks am 2. September - darauf beschränkt, bessere Konditionen durchzusetzen, sei dieser "Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit dieses Unternehmens" (Urt. v. 23.3.2021, Rs C-28/20). Bedeutet: Der Europäische Gerichtshof steht hinter Passagieren, wenn es um streikbedingte Flugausfälle geht.
Zwischen 250€ und 600€ Entschädigung pro Person
Neben der binnen 7 Tagen zu leistenden Erstattung des Ticketpreises erhalten Passagiere bei Annullierung ihres Fluges eine pauschale Entschädigung, die sich nach der Flugdistanz berechnet.
- Bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 Km: 250 Euro pro Person
- Bei Mittelstreckenflügen zwischen 1.500 Km und 3.500 Km: 400 Euro pro Person
- Bei Langstreckenflügen über 3.500 Km: 600 Euro pro Person
So kommen Sie an Ihre Entschädigung
Michael Voigt vom Fluggastportal Compensation2Go zum Zahlungsverhalten der Lufthansa: "Uns ist kein einziger Fall bekannt, in dem die Lufthansa freiwillig einen Passagier für den Streik des Bodenpersonals im Juli entschädigt hat. Flugäste müssen sich daher darauf einstellen, dass die Lufthansa nicht freiwillig für Flugausfälle im Zusammenhang mit dem aktuellen Piloten-Streik entschädigt".
Der Weg führt daher zu einem Anwalt oder z.B. dem von Stiftung Warentest als Testsieger gekürten Sofortentschädiger Compensation2Go, der Fluggästen ihre Entschädigung innerhalb von 24 Stunden auszahlt.
Um Ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Dokumentieren Sie die Annullierung Ihres Flug so gut wie möglich, z.B. durch Aufbewahrung Ihrer Annullierungsmitteilung. Sofern Sie bereits am Flughafen sind, lassen Sie sich eine Annullierungsbestätigung ausstellen.
- Eine freiwillige Zahlung der Entschädigung durch die Lufthansa gilt im Falle eines Streiks als unwahrscheinlich. Dennoch können Sie die Fluggesellschaft - am besten per Einschreiben - auffordern, diese binnen 14 Tagen zu zahlen.
- Um Ihre Entschädigung binnen 24 Stunden zu erhalten, wenden Sie sich an das Fluggastportal Compensation2Go.
Was tun, wenn die Ticketkosten nicht erstattet werden?
Gem. Art. 8 der Europäischen Fluggastrechteverordnung (EU) 261/2004 müssen Ticketkosten für ausgefallene Flüge binnen sieben Tagen erstattet werden. Passagiere sollten die Lufthansa daher per E-Mail und Einschreiben hierzu auffordern. Sofern die Lufthansa dem nicht nachkommt, gibt es spezielle Rechtsdienstleister wie Coronaritter.de, die Ticketkosten für Fluggäste eintreiben.
Wählen Sie die Erstattung Ihrer Ticketkosten, haben Sie jedoch keinen Anspruch mehr auf Ersatzbeförderung. Sind Sie also gerade am Flughafen, raten wir Ihnen, das Alternativangebot anzunehmen.
Erstattung von Hotelkosten und Kosten für Ersatzflüge
Wenn Sie auf Grund des Lufthansa-Streiks am 2. September auswärts "stranden", können erhebliche Kosten durch Hotelbuchungen und selbst organisierte Ersatzflüge entstehen. Die gute Nachricht: Diese Kosten bekommen Sie von der Lufthansa erstattet!
Einen Ersatzflug dürfen Sie selbst buchen, wenn Ihnen die Lufthansa keine Alternative anbietet. Dies kommt aufgrund der durch den Streik verursachten Überlastung des Lufthansa-Personals nicht selten vor. Die Lufthansa ist nämlich gesetzlich verpflichtet, eine alternative Beförderung anzubieten (Art. 8 der Europäischen Fluggastrechteverordnung (261/2004). Tut sie dies nicht, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Sie muss die Kosten selbst dann erstatte, wenn sie über den ursprünglichen Ticketkosten lagen, solange der Passagier die Kosten möglichst gering gehalten hat.
Gleiches gilt für Hotelkosten, die durch einen längeren Aufenthalt entstehen. Die Lufthansa ist gem. Europäischer Fluggastrechteverordnung zur Unterbringung verpflichtet. Auch hier gilt: Kommt sie ihrer Pflicht nicht nach, muss sie Schadensersatz bezahlten. Bedeutet: Passagiere können ihre Hotelkosten zurückverlangen. Wichtig ist dabei, dass die Kosten angemessen sein müssen.
Unser Tipp: Dokumentieren Sie alle Kosten mit Belegen, und reichen Sie diese versehen mit einer 14-Tages-Frist bei der Lufthansa ein.