Rückerstattung bei Ryanair, Lufthansa, easyJet & Co.

So erhalten Sie während Corona das Geld für Ihren Flug zurück

Sie warten auf Ihre Corona Rückerstattung von Lufthansa, Ryanair, easyJet oder Emirates? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Ihr Flug oder Ihre Pauschalreise wurde wegen Corona abgesagt? Auch wenn Airlines sich mit der Rückerstattung der Flugtickets aktuell Zeit lassen, können Sie Ihre Rechte einfordern.

    Flug wegen Corona storniert?

    Seit März haben Fluggesellschaften wie die Lufthansa, Emirates, Ryanair oder easyJet nahezu all ihre Flugzeuge am Boden gelassen, denn die Ausbreitung des Coronavirus ließ keinerlei Flugverkehr zu. Die Airlines trifft keine Schuld, allerdings blieben tausende Passagiere auf den Kosten für ihre bereits gebuchten Reisen sitzen. Flüge wurden storniert, Hotelbuchungen wurden abgesagt und Grenzen geschlossen.

    Auch nachdem im Juni vielerorts Lockerungen erlassen wurden, Reisebeschränkungen aufgehoben wurden und erste Airlines wieder fliegen, werden immer noch reihenweise Flüge gecancelt.

    Erstattung des Reisepreises steht Ihnen zu

    Passagiere, deren Flug aufgrund von Corona storniert wurde, können 100 % des gezahlten Ticketpreises zurückverlangen. Sie müssen sich nicht mit einer Gutscheinlösung oder einer Umbuchung abfinden. Das Geld für Ihre Tickets steht Ihnen zu. Sie haben den Flug selbst abgesagt? Wenn das Ticket nicht stornierbar war, können Sie die Steuern und Gebühren zurückerhalten.


    Rückerstattung auch bei Pauschalreisen

    Das gilt übrigens auch für Pauschalreisen. Wurde Ihre Pauschalreise aufgrund von Corona vom Veranstalter abgesagt, können Sie 100% des gezahlten Ticketpreises zurückerhalten. Haben Sie die Pauschalreise selbst abgesagt? Wenn zum Zeitpunkt der geplanten Reise eine Reisewarnung für das entsprechende Land galt, können Sie Ihr Geld trotzdem zurückverlangen.

    Das können betroffene Passagiere tun

    Doch wie stellt man das am besten an? Telefonhotlines sind immer noch ziemlich überlastet und viele Airlines lassen E-Mails aktuell noch unbeantwortet. Die Verbraucherschutzzentrale rät in solchen Fällen zu einem schriftlichen Mahnverfahren, denn die Rückerstattung steht Passagieren in der Regel innerhalb von sieben Tagen zu.

    Auch Verbraucherportale wie Coronaritter.de können betroffenen Fluggästen in dieser Situation zur Seite stehen. Hier können Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich prüfen lassen – egal, ob es sich um einen gebuchten Flug, eine Pauschalreise oder sogar eine Veranstaltung handelt. Erfahrene Verbraucherschutzanwälte kümmern sich um Ihren Fall und fordern 100 % des Ticketpreises für Sie zurück. Ohne Extra-Kosten für Sie.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.