Rückerstattung und Entschädigung bei Ryanair, Eurowings & Co.
Fluggastrechte während der Coronapandemie
- 1. April 2021
- 3 Jahre, 6 Monate alt
- 0 Kommentare
Inhaltsverzeichnis
Rückerstattung bei coronabedingtem Flugausfall
Das letzte Jahr war ein auf und ab. Zwischen Lockdowns, Reisebeschränkungen und Quarantänepflicht fiel für viele Menschen der Urlaub komplett ins Wasser. Nur zögerlich werden aktuell neue Verbindungen für den Sommer gebucht, denn die Situation bleibt ungewiss. Letztes Jahr mussten zahlreiche Flüge von den Airlines annulliert werden.
In diesem Fall steht Passagieren eine 100 prozentige Rückerstattung ihrer Kosten zu, denn der Flug konnte nicht durchgeführt werden. Schuld ist die Airline bei coronabedingten Stornierungen allerdings nicht. Das bedeutet, dass Reisenden keine Entschädigung zu steht. Nichtsdestotrotz sollten Sie Ihre Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen nach der Flugannullierung erhalten.
Entschädigung bei regulärer Flugverspätung oder -stornierung
Trotz Coronapandemie fanden im letzten Jahr auch reguläre Flüge statt. Darunter gab es auch Verbindungen mit erheblicher Verspätung von über drei Stunden. In diesem Fall haben Passagiere Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Diese wird durch die Fluggastrechteverordnung bestimmt und kann bis zu 600 Euro pro Person betragen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der gebuchten Flugstrecke. Gleiches Recht gilt bei Flugannullierungen durch die Airline, solange der Grund nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Sie können Ihre Entschädigung bis zu drei Jahre rückwirkend beantragen. Prüfen Sie Ihre Verbindungen bei Compensation2Go: