Rückerstattung und Passagierrechte in der Coronakrise

Welche Rechte können Reisende geltend machen?

Was steht Passagieren bei Flugstornierungen in der Coronakrise zu? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Reisewarnungen, Risikogebiete, Pflichttests, Flugstornierungen... Die Flugbranche hat die Coronakrise noch längst nicht überstanden. Was steht betroffenen Passagieren in diesen Zeiten zu?

    Flugstornierung? Geld steht Passagieren zu

    Trotz Corona-Pandemie bleibt die europäische Fluggasrechteverordnung bestehen. Wird Ihr Flug von der Airline storniert, muss diese Ihnen das Geld für die Ticketkosten erstatten. Laut EU-Recht sollte diese Erstattung sogar innerhalb von sieben Tagen durchgeführt werden.

    Die Ausbreitung des Coronavirus gilt als “außergewöhnlicher Umstand”. Damit werden Situationen bezeichnet, die Fluggesellschaften selbst nicht unter Kontrolle haben. In diesem Fall steht Passagieren zwar keine zusätzliche Entschädigung zu, doch Sie haben ein Recht auf eine Rückzahlung der Kosten. Sollte die Airline Ihnen eine Erstattung verweigern, können Sie sogar gerichtlich dagegen vorgehen.

    Rückerstattung auch ohne Reisewarnung

    Wie sieht es dagegen aus, wenn Sie Ihre Reise selbst storniert haben? Viele Passagiere sagten ihre Reisen aus Angst vor der Ansteckung mit dem Coronavirus ab. Das Auswärtige Amt hatte zu Beginn des Jahres jedoch noch keine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Das Frankfurter Amtsgericht entschied im August, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern trotzdem eine Erstattung zusteht.

    Ein Mann hatte im März eine Reise nach Neapel stornieren wollen, doch der Reiseveranstalter bestand auf eine Stornierungsgebühr. Zu der Zeit bestand noch keine offizielle Reisewarnung für Italien. Letztendlich entschied das Gericht jedoch, dass der Kunde auch ohne Reisewarnung ein Recht auf die Rückerstattung des vollen Reisepreises habe (32 C 2136/20).

    Unterstützung durch Verbraucherportale

    Trotz der klaren Rechtslage verweigerten viele Airlines und Reiseveranstalter ihren Passagieren die Rückerstattung oder ließen sie monatelang warten. Verbraucherschützer empfahlen bereits Mahnschreiben zu formulieren.

    Passagiere, die ihre Zeit nicht selbst für lange Erstattungsanträge aufwenden wollen, können sich an Verbraucherportale wenden. Diese können sowohl bei stornierten Flügen als auch bei abgesagten Pauschalreisen unterstützen. Erfahrene Anwälte kümmern sich um den Fall und fordern 100 Prozent der Ticketkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zurück.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

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