Reise selbst storniert – Wann gibt es eine Rückerstattung?
Geld zurück bei abgesagter Pauschalreise oder storniertem Flug
- 11. Juni 2020
- 4 Jahre, 3 Monate alt
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Inhaltsverzeichnis
Recht auf Rückerstattung bei Absage wegen Corona
Reisewarnungen, Grenzschließungen und Angst vor einer Infektion – In den letzten Monaten gab es zahlreiche Gründe bereits gebuchte Reisen abzusagen. Um auf der sicheren Seite zu sein, haben Passagiere auch selbst ihre Pauschalreisen oder Flüge abgesagt. Auf den Kosten müssen Sie jedoch nicht unbedingt sitzen bleiben.
Verbraucherportale wie Coronaritter.de helfen Passagieren bei der Durchsetzung Ihres Rechts und fordern die Rückerstattung Ihres Reisepreises vom Veranstalter. Denn so sieht die Rechtslage aus:
Pauschalreise selbst abgesagt
Haben Sie eine Pauschalreise selbst abgesagt, kommt es darauf an, ob zum Zeitpunkt der Reise für das entsprechende Land eine Reisewarnung galt. Ist dies der Fall, können Sie auch hier Ihr Geld zurückverlangen. Eine Reisewarnung für alle Auslandsreisen galt bis zum 14. Juni 2020. Die Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen zu Staaten außerhalb der EU und dem Schengen-Gebiet wurde bis zum 31. August 2020 verlängert. Fällt Ihre Reise in einer der entsprechenden Zeitpunkte, können Sie Ihre Pauschalreise absagen und 100 % des Reisepreises zurückverlangen.
Wurde die Pauschalreise vom Veranstalter abgesagt?
Viele Pauschalreisen wurden im Laufe der letzten Monate auch direkt von Veranstaltern abgesagt. In dem Fall steht Reisenden ohnehin 100 % des gezahlten Ticketpreises zurück. Sie sind nicht dazu gezwungen stattdessen einen Reisegutschein anzunehmen oder eine Umbuchung durchzuführen.
Flug selbst abgesagt
Sie haben Ihren Flug aufgrund der Coronakrise selbst storniert? Hier kommt es darauf an, welchen Tarif Sie gebucht haben. Handelt es sich um ein nicht stornierbares Ticket, erhalten Sie lediglich Steuern und Gebühren zurück. Es lohnt sich einen Blick in die Stornierungsbedingungen zu werfen. Ihr Ansprechpartner ist in jedem Fall die Fluggesellschaft.
Wurde der Flug von der Fluggesellschaft abgesagt?
Anders sieht es aus, wenn die Airline Ihren Flug abgesagt hat. Sie können 100 % des gezahlten Preises zurückverlangen. Auch hier müssen Sie laut der EU-Kommission keinen Reisegutschein oder eine kostenfreie Umbuchung akzeptieren. Die europäischen Fluggastrechte bestätigen, dass Ihnen binnen sieben Tagen eine Rückerstattung zusteht. Reagiert die Airline nicht auf entsprechende Anfragen, stehen Portale wie Coronaritter.de den Passagieren zur Verfügung und kümmern sich risikofrei um den Fall.