Umbuchung vs. Rückerstattung bei Flugstornierungen

Flüge in Risikogebiete werden reihenweise storniert

Passagiere müssen nicht auf Umbuchungen setzen. Ihnen steht bei einer Flugstornierung eine Rückerstattung zu. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Bei der Stornierung von Flügen bieten Airlines häufig kostenlose Umbuchungen oder Reisegutscheine an. Dabei müssen Passagiere über ihr Recht auf Rückerstattung informiert werden.

    Airlines weiten kostenfreie Umbuchung aus

    Die Liste der Risikogebiete innerhalb Europas wird immer länger und der Flugplan der Airlines immer kürzer. Täglich werden neue Flüge storniert und Reisende können ihre bereits gebuchten Flüge nicht antreten. Da die Reisebeschränkungen in der EU aktuell kaum vorhersehbar sind, bieten viele Airlines die Option der kostenlosen Umbuchung an. Passagiere können ihren Flug kostenfrei auf ein späteres Datum verschieben.

    So hat Ryanair beispielsweise verkündet, dass alle seit Anfang Juni gebuchten Tickets für Flüge bis Ende November kostenlos umgebucht werden können. Auch bei den Premium Airlines der Lufthansa können Tickets bis zum Jahresende mehrmals kostenlos umgebucht werden. Sowohl der Zeitpunkt als auch das Flugziel können geändert werden.

    Diese Option wird von den Fluggesellschaften präferiert, da sie kein Geld zurückerstatten müssen und garantieren, dass Kundinnen und Kunden zu einem späteren Zeitpunkt zurückkehren werden.

    Passagiere müssen ausreichend informiert werden

    Bevor Passagieren jedoch vorschnell eine Umbuchung oder ein Reisegutschein angeboten wird, müssen Airlines ausreichend über die Möglichkeit der Rückerstattung informieren. Wurde Ihr Flug in ein Corona-Risikogebiet von der Fluggesellschaft storniert, steht Ihnen eine 100 prozentige Rückerstattung Ihrer Ticketkosten zu. Diese Rückerstattung soll innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

    Der Großteil der Airlines hatte die fristgerechte Erstattung nicht eingehalten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagt nun sogar die Lufthansa, da sie ihre Passagiere außerdem nicht ausreichend über ihre Rechte informiert hätte.

    100 Prozent der Ticketkosten zurückerhalten

    Reisende, die das Geld für ihre Flüge zurückerhalten wollen, müssen sich an die entsprechende Airline wenden. Auf der Webseite gibt es einen Erstattungsprozess, den Reisende durchlaufen müssen. Allerdings haben sich im Laufe der letzten Monate immer mehr Reisende beschwert, dass sie lange Zeit auf eine Antwort der Fluggesellschaften warten müssen.

    Passagiere können ein Mahnverfahren gegen die Airlines einleiten, um ihr Geld zurückzufordern. Sie können sich außerdem an Verbraucherportale wenden, um Unterstützung bei ihrer Forderung einer Rückerstattung zu erhalten. Dort kümmern sich Anwälte schnell und unkompliziert um den Fall. Sollten Kosten für einen Gerichtsprozess entstehen, werden diese ebenfalls von Verbraucherportalen wie Coronaritter.de getragen.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

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