Wenn der Flug wegen Unwetter abgesagt wird...

Entfällt bei Unwetter auch der Entschädigungsanspruch?

Eis und Schnee können große Auswirkungen auf den Flugverkehr haben. fotolia
Inhaltsverzeichnis
    Wann muss ein Flug aufgrund der Wetterverhältnisse abgesagt werden? Welche Gefahren bestehen? Und steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn der Flug wegen der Wetterverhältnisse abgesagt wird?

    Flugverspätung durch Unwetter - Das sollten Sie wissen:

    Die häufigsten Ursache für Flugverspätungen sind tatsächlich schlechte Wetterbedingungen, die den Start eines Flugzeugs verbieten. In der europäischen Fluggastrechte-Verordnung werden schlechte Wetterverhältnisse bzw. Unwetter als mögliche außergewöhnliche Umstände aufgeführt. Eine Fluggesellschaft kann die Wetterverhältnisse nicht beeinflussen, dementsprechend entfällt der Entschädigungsanspruch auch meist, wenn die Wetterverhältnisse der Grund für die Flugverspätung ist. Jedoch muss die Airline stets nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um das Eintreten der Verspätung und der Umstände, die dazu geführt haben, zu verhindern oder zu umgehen. An diesem Punkt wird es dann meistens kniffelig, aber ein genaues Untersuchen lohnt sich. Wir haben Ihnen unten zwei Beispiele angefügt, in denen Fluggäste trotz angeblich schwieriger Wetterverhältnisse entschädigt wurden. Generell ist das jedoch nicht der Fall.

    Wetterbedingungen im Luftverkehr

    Ein mit Wolken bedeckter Himmel ohne Niederschläge stellt für den Flugstart keine Schwierigkeiten. Nebel kann zwar die Landung des Flugzeugs erschweren, wenn sich dieser am Boden des Landungsbereichs des Flughafens ausbreitet. Aber die meisten europäischen Flugmaschinen verfügen über eine automatische Landehilfe an Bord. Bei der Gefahr eines Gewitters sieht die Lage anders aus: Die Piloten müssen Fluggebiete dringend umfliegen, in denen Gefahren wie Blitze, Vereisungen und Turbulenzen auftreten können. An Bord stehen zwar den Piloten spezielle Instrumente zur Verfügung, welche die sich während des Fluges verändernde Wetterlage anzeigen können. Die Piloten können so die Flugstrecke abändern und sie an die Wetterbedingungen anpassen. Jedoch können die Flugzeuge ausschließlich Schlechtwettergebieten begrenzten Umfangs ausweichen. Problematisch sind daher tropische Gebiete für die Flugzeuge, da starke tropische Unwetter meistens große Regionen und manchmal ganze Landesteile bedecken.

    Kann ein Blitzeinschlag einem Jet schaden?

    Das ist eine häufige Frage und die Antwort lautet: Nein. Wenn Sie in einem Flugzeug sitzen, befinden Sie sich in einem faradayschen Käfig – ähnlich wie in einem Auto kann Ihnen nichts passieren. Trifft ein Blitz ein Flugzeug, wird der elektromagnetische Impuls des Blitzes am Rumpf entlang geleitet, bis er das Flugzeug wieder verlässt. Auch die Instrumente werden nicht durch den Blitz beeinträchtigt. Alle Instrumente sind doppelt gesichert und gegen einen elektromagnetischen Impuls geschützt. Es besteht also kein Grund zur Sorge.

    Welche Wetterbedingungen verhindern einen Start?

    Fenster mit Regentropfen, dahinter Flugzeug während des Boardings
    Regen und schlechte Sicht führen noch nicht zu Flugausfall oder Verspätung. janifest / fotolia

    Die Passagierjets können heutzutage bei schlechtem Wetter wie z.B. großen Regenfällen, geringer Sicht wegen Nebels oder starkem Wind sicher auf dem Flughafen des Reiseziels gelandet werden. Diese Wetterflexibilität des modernen Flugverkehrs liegt an den modernen, hochentwickelten Sicherheitsstandards der Flugzeuge und des gesamten Flugverkehrs sowie an der sehr anspruchsvollen Pilotenausbildung. Jedoch gilt bei bestimmten Wetterbedingungen nach wie vor Flugverbot. Unter anderem, wenn harter Frost und starke Schneefälle auftreten. In solchen Fällen werden die unbenutzbaren Start- und Landebahnen außer Betrieb gesetzt. Infolgedessen werden viele Flüge annulliert oder weisen große Verspätungen bei Ankunft und Abflug auf.

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    Hinweis: Logischerweise nimmt die Anzahl der Flugverspätungen durch schlechte Wetterlagen im Herbst und Winter zu.

    Pflichten gegenüber dem Fluggast

    Die Airlines haben die Pflicht, die exakten Umstände einer Annullierung des dem Fluggast darzulegen. Das ist von der europäischen Fluggastrechte-Verordnung vorgeschrieben. Zusätzlich muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass der Flugausfall oder die Flugverspätung unmöglich zu vermeiden war, auch unter Einsatz aller geeigneten Mittel. Unter solchen Bedingungen werden die extrem schwierigen Wetterlagen als außergewöhnliche Umstände betrachtet.

    Was können Sie tun, wenn der Flug annulliert wird?

    Wenn Ihr Flug sich aufgrund der Wetterlage um mehrere Stunden verspäte oder ausfällt, haben Sie das Recht auf eine kostenlose Ersatzbeförderung durch die verantwortliche Fluggesellschaft. Das muss nicht zwangsläufig mit dem Flugzeug sein. Die Ersatzbeförderung kann auch via Bus und Bahn unternommen werden. Entscheidend ist, dass Sie an Ihr Ziel kommen, nicht unbedingt wie. Womöglich wollen Sie die Reise aber auch gar nicht mehr antreten, weil ihr Geschäftstermin am Zielort ohnehin abgesagt werden muss. In dem Fall können Sie einen Ersatz der Ticketkosten verlangen. Diese Forderung müssen Sie jedoch innerhalb von sieben Tagen nach dem annullierten Flug an die Airline stellen.

    Sind Sie womöglich auf halbem Weg an einem Umstiegsflughafen durch die Wetterbedingungen gestrandet, können Sie auch eine Rückbeförderung verlangen.

    Fiese Tricks der Fluglinien gegenüber den Fluggästen

    Bei einer Verzögerung des Fluges oder auch bei einer Umbuchung auf einen anderen Flug durch die Fluggesellschaft hat der Passagier das Recht, zu erfahren, welche Umstände und Gründe dafür vorliegen. Jene sind für die Frage nach dem Anspruch auf Entschädigung und Kostenrückerstattung von wesentlicher Bedeutung. Daher ist es auch nicht ganz unwichtig, davon frühzeitig zu erfahren. Es kommt immer wieder vor, dass eine Airline versucht, einen technischen Defekt am Flugzeug als einen Umstand schlechter Wetterbedingungen zu „verklären“. Derartige Täuschungsversuche werden dann meist erst bei einer Prüfung durch das Gericht offensichtlich. Hier sind zwei Beispielfälle der letzten Jahre:

    Beispiele für die Durchsetzung von Fluggastrechten vor Gericht

    Das Amtsgerichts Hannover (Az. C-9188/16) verurteilte eine Fluggesellschaft zur Entschädigung, die sich mit der Angabe von schlechten Wetterbedingungen als außergewöhnlicher Umstand aus der Affäre ziehen wollte. Da die schlechten Wetterbedingungen in diesem Fall nur für die Zubringung des Flugzeugs an den Startflughafen Hannover galten, aber nicht für den eigentlichen Flug, stellen sie keine rechtlich befriedigende Begründung einer Flugannullierung dar.

    Ein anderer Fall fand vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe statt (Az. ZR 15/10). Gemäß diesem Urteil musste die Fluggesellschaft Ihren Kunden eine Entschädigung auszahlen, da der gebuchte Flug von Berlin nach Amsterdam wegen Nebels nicht rechtzeitig erfolgen konnte. Die Kunden wollten von Berlin über Amsterdam auf die Karibikinsel Aruba fliegen. Die Fluggesellschaft benachrichtigte die zwei Fluggäste zwei Stunden vor dem geplanten Abflug über den Ausfall und die Umbuchung. Sie bekamen ein Flugticket für den nächsten Tag und kamen mit dem anderen Flug mit einem Tag Verspätung an ihrem Reiseziel an. Die Kunden weigerten sich, das Flugticket des Ersatzfluges zu bezahlen. Die Fluggesellschaft entschädigte sie dem Gerichtsurteil folgend, da sie nicht nachweisen konnte, inwiefern der aufgetretene Nebel einen nicht vermeidbaren außergewöhnlichen Umstand darstelle.

    Ein weiteres Beispiel können Sie auch hier nachlesen: Flugentschädigung auch bei schlechtem Wetter

    Unabhängig von der Entschädigung steht Ihnen bei Flugverspätung Folgendes zu:

    Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft nach Flugstrecke
    Verpflichtende Betreuungsleistungen durch die Airline bei Flugverspätung Compensation2Go Magazin

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

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