Vergleich: Dienstleister zur Durchsetzung von Fluggastrechten

Online-Dienstleister für Entschädigung bei Flugausfall und Verzögerungen

Ihr Flug ist ausgefallen oder um mehrere Stunden verspätet? - Legal Tech Firmen helfen schnell und unkompliziert. fotolia
Inhaltsverzeichnis
    Dienstleister zur Durchsetzung von Fluggastrechten haben sich darauf spezialisiert, Ansprüche gegen Airlines durchzusetzen. Abgesehen von der Angabe einiger Daten ist dies auch bei einer Ablehnung für Sie mit keinerlei Kosten verbunden.

    Fluggastrechte selbst durchsetzen oder Anwalt beauftragen?

    Um Ansprüche gegen eine Fluggesellschaft wegen Verspätung oder Annullierung durchzusetzen, können Sie verschiedene Wege beschreiten. Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, ohne professionelle Hilfe selbst aktiv zu werden. Dabei stehen Sie als Geschädigter allerdings allein der mächtigen Airline gegenüber. In der Regel verringern zudem fehlende Rechtskenntnisse Ihre Erfolgsaussichten. Außerdem werden ein recht hoher Zeitaufwand sowie ein häufig ärgerlicher Schriftverkehr mit dem Flugunternehmen fällig. Als Alternative bietet sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes an. Vorausgesetzt, Sie wählen einen auf diesem Gebiet versierten Anwalt aus, erhöht das natürlich Ihre Chancen, Ihre Fluggastrechte erfolgreich durchzusetzen. Aber auch bei dieser Variante ist es erforderlich, ein gewisses Maß an Zeit und Engagement zu investieren. Darüber hinaus können Anwaltskosten insbesondere bei einer Niederlage kräftig zu Buche schlagen.

    Der einfachere Weg: einen Online-Dienstleister beauftragen

    Seit einigen Jahren steht Geschädigten zudem die Option offen, sich für einen Dienstleister zur Durchsetzung von Fluggastrechten zu entscheiden. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die in der Regel online auftreten. Um einen Anspruch festzustellen, werden die erforderlichen Daten erfasst. Dazu gehören anbieterabhängig zunächst Angaben wie Datum, Flugnummer, Abflug- und Ankunft-Flughafen. In den folgenden Eingabemasken werden weitere Fluginformationen, Gründe für die Verspätung oder den Ausfall sowie Ihre persönlichen Daten inklusive Ihrer Kontoverbindung eingetragen. Ergeben ein Abgleich mit der internen Datenbank sowie die Überprüfung der Rechtslage ein positives Ergebnis, kann der Dienst den Fall übernehmen. Die meisten Unternehmen geben an, eine Prüfung gewöhnlich innerhalb von Minuten durchführen und ein Angebot binnen Tagesfrist erstellen zu können. Für das weitere Vorgehen sind grundsätzlich zwei Varianten möglich:

    Zwei Varianten der Online-Entschädigungsservices

    Sie erteilen dem Anbieter die Vollmacht, Ihre Forderungen durchzusetzen

    Der Dienstleister wird nun entweder mit der Fluggesellschaft eine außergerichtliche Einigung erreichen oder eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Nach einem erfolgreichen Abschluss erfolgt die Entschädigungszahlung abzüglich einer prozentualen Provision für das Service-Unternehmen. Weitere Kosten sollten Ihnen nicht entstehen. Das gilt auch für den Fall, dass Ihre Ansprüche abgewiesen werden. Das Prozessrisiko trägt der Dienstleister.

    Sie treten Ihre Forderungen an den Anbieter ab

    Der Dienstleister prognostiziert aufgrund Ihrer Angaben und seiner Daten eine Anspruchshöhe. Sie wird unabhängig von einer Einigung oder vom Prozessausgang ausgezahlt. Der prozentuale Anteil, der dabei einbehalten wird, ist allerdings meist deutlich höher als bei der Vollmacht-Variante. Dafür erfolgt die Auszahlung risikounabhängig und in der Regel schneller. Mit dem weiteren Verhandlungs- oder Prozessablauf haben Sie nichts mehr zu tun.

    Vergleich: Welcher Weg ist besser zur Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte?

    Praktisch sieht es so aus, dass sich viele Anbieter auf eine der beiden Varianten spezialisiert haben. Andere hingegen überlassen dem Kunden die Wahl zwischen Vollmacht oder Abtretung. Bei allen hier vorgestellten Unternehmen werden Provisionen erst mit der Auszahlung aufgrund einer Abtretung fällig. Ihnen als Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten. Auch Ihr Aufwand beschränkt sich im Wesentlichen auf die Beauftragungsprozedur sowie die Erteilung einer Vollmacht oder Abgabe einer Abtretungserklärung. In der Hauptsache unterscheiden sich also beide Wege bezüglich der Wartezeit bis zur Auszahlung und bezüglich der Auszahlungswahrscheinlichkeit. Die Höhe der Entschädigung variiert jedoch individuell von Fall zu Fall.

    Wie erstellen Anbieter Prognosen zur Anspruchshöhe?

    Zur Datenbasis, aufgrund derer eine Risikoabschätzung beziehungsweise die Anspruchshöhe ermittelt wird, machen viele Unternehmen ähnliche Angaben. EUclaim beispielsweise gibt an, über eine internationale Datenbank mit relevanten Informationen zur Prognose möglicher Fluggast-Ansprüche zu verfügen. Zugrunde gelegt werden dafür neben Aufzeichnungen zu verspäteten Flügen auch Daten zu Wetter- und Naturereignissen wie Vulkanausbrüchen sowie zu Arbeitskämpfen und anderen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs.

    Angaben zu Provisionssätzen

    Bezüglich der Provisionshöhe legen sich einige Anbieter auf einen prozentualen Anteil fest. Andere jedoch beziehen auch individuelle Faktoren ein und geben einen Bereich an, innerhalb dessen sich die Servicegebühr bewegen kann. Je nach Prognose fällt diese geringer oder höher aus. Außerdem geben einige Dienstleister ihre prozentuale Provision exklusive Mehrwertsteuer an. Im Unterschied dazu ist sie bei anderen bereits eingeschlossen.

    Übersicht der Online-Services für Entschädigungen

    AirHelp

    • Im Erfolgsfall behält der Dienstleister eine Provision von 29,75% (Stand März 2019) ein. Allerdings lässt sich das Unternehmen hier die Möglichkeit von Abweichungen offen.

    compensation2go

    • Prognostiziert aufgrund Ihrer Angaben eine Entschädigungssumme. Dieser Betrag wird abzüglich einer Gebühr von 29% plus Mehrwertsteuer (Stand März 2019) erstattet. Fluggäste treten den Fall ab und compensation2go übernimmt das volle Risiko. Die Entschädigungszahlung erfolgt bereits nach 24 Stunden. Damit ist die Plattform eine schnelle UND günstige Lösung.

    EUclaim

    • Sie erteilen dem Unternehmen eine Vollmacht. Für die Durchsetzung der Fluggastrechte wird im Erfolgsfall eine Provision von 30,94% (Stand März 2019) der Entschädigungssumme berechnet.

    EUflight

    • Der seit 2015 bestehende Dienstleister hat sich ganz auf das Angebot von Entschädigungen aufgrund einer Erfolgsprognose spezialisiert. Das heißt, hier tritt der Kunde seinen Anspruch gegen die Fluggesellschaft ab. Nach Prüfung der Daten und Ermittlung der Anspruchshöhe wird die prognostizierte Entschädigung abzüglich einer Gebühr von 41,65% ausgezahlt (Stand März 2019)

    FairPlane

    • Der österreichische Dienstleister legt zur Bewertung von Entschädigungsansprüchen österreichisches Recht zugrunde. Dabei werden allerdings deutsche Verbraucherrechte vollständig beachtet. Bei ihm können Kunden zwischen einem Standard- und einem Express-Modell wählen. Das Standardmodell sieht im Erfolgsfall eine Provisionszahlung vor, die 24 bis 35% des Auszahlungsbetrages ausmacht. Die Schwankungen erklären sich durch eine kombinierte Berechnung des individuellen Risikoanteils sowie des allgemeinen Bearbeitungsanteils. Beim Express-Modell hingegen findet eine Abtretung der Entschädigungsansprüche an FairPlane statt. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der zu erwartenden Entschädigungssumme, ohne einen Rechtsstreit abwarten zu müssen. Allerdings wird darauf eine Gebühr von rund 45% fällig. Darüber hinaus bietet FairPlane die Möglichkeit, Fahrgastrechte aus dem Bereich der Gepäck-Entschädigung durchzusetzen. Hier ist lediglich eine Erfolgsprovision vorgesehen, die je nach Auszahlungssumme zwischen 36 und 42% (Stand März 2019) liegt.

    Flightright

    • Der Anbieter ist im Jahre 2010 durch einen in Südafrika tätigen deutschen Juristen vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen gegründet worden. Hier erteilen sie der Plattform eine Vollmacht. Die Provision im Erfolgsfall wird individuell berechnet und kann zwischen 23,8 und 35,7% (Stand März 2019) der Entschädigungssumme schwanken.

    flug-erstattung.de

    • Der Anbieter aus Aachen berechnet auf Erfolgsbasis 26,18% Gebühren (Stand März 2019). Ähnlich wie bei Fairplane werden beide Modelle zur Durchsetzung der Fluggastrechte angeboten.

    Flugrecht

    • Das Unternehmen wird von den gleichen Betreibern wie Flightright geführt und berechnet ebenfalls einen Provisionssatz von 23,8 bis 35,7% (Stand März 2019).

    flug-verspaetet.de

    • Der Anbieter arbeitet erfolgsbasiert, d.h. Sie erteilen eine Vollmacht. Die Plattform berechnet bei durchgesetzten Ansprüchen eine Provision von 29,75% (Stand März 2019).

    Fazit des Anbietervergleichs

    Sind Sie sich Ihrer Erfolgsaussichten sicher, bieten Flightright/ Flugrecht und FairPlane mit 23,8 und 24% Provision (Stand März 2019) die günstigsten Dienstleistungen. Dem gegenüber besitzen alle drei Portale aber auch bei unsicheren und schlechten Risikobedingungen die höchsten Provisionssätze von 35 und 35,7% (Stand März 2019).

    Bei flug-erstattung.de hingegen liegen die Gebühren im Falle einer Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei festen 26,18% (Stand März 2019). Die restlichen Dienstleister befinden sich mit Erfolgsprovisionen von rund 30% (Stand März 2019) im Mittelfeld.

    Falls Sie sich für eine Abtretung Ihrer Ansprüche entscheiden, liegen Sie bei EUflight mit Gebühren von 41,65% etwas günstiger als bei FairPlane. Letzteres Unternehmen hat dafür inklusive Gepäck-Entschädigung einen vergleichsweise großen Leistungsumfang.

    compensation2go nimmt bei 29% Gebühren zzgl. Mehrwertsteuer jedoch deutlich weniger Provision als EUflight und FairPlane, ist also preiswerter. Dazu ist die Plattform mit ihrem 24-Stunden-Sofortentschädigung-Service die schnellste Lösung zur Durchsetzung von Fluggastrechten.

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