Verpasster Anschlussflug - Flugverspätung

Neues aus der Rechtsabteilung (Folge 1)

Welche Entschädigung kann Ihnen bei einem verpassten Anschlussflug zustehen und worauf müssen Sie achten? by Markus Spiske// pixabay
Inhaltsverzeichnis
    Stundenlange Wartezeiten bis der nächste Flieger geht, weil der ursprüngliche Anschlussflug verpasst wurde? Keine Seltenheit. Wir stellen Ihnen hier ein aktuelles Urteil des AG Hamburg dazu vor.

    In dieser Rubrik stellen wir Ihnen zukünftig wöchentlich Urteile zu Fluggastrechten aus dem deutschsprachigen Raum vor. Wir möchten Sie damit auf aktuellstem Stand zu Flugausfällen, Flugverspätungen, weiteren Komplikationen im Luftverkehr und über Fluggästen zustehende Leistungen informieren und beraten.

    Urteil C42/16 des Amtsgericht Hamburg

    Tatbestand: Zubringerflug verspätet sich

    Ein deutscher Fluggast wollte von Hamburg nach Chicago fliegen. Dazu buchte er einen Flug, der ihn über London führte. Der Zubringerflug von Hamburg nach London startete schon mit Verspätung, sodass der Fluggast mehr als 1,5 Stunden zu spät in London ankam. Damit waren von seinen 135 Minuten Umsteigezeit nur noch 36 Minuten übrig. Er verpasste dadurch den Anschlussflug nach Chicago. Letztendlich kam er mit mehr als drei Stunden Verspätung in Chicago an, da er warten musste bis er den nächstmöglichen Flug von London aus nehmen konnte.

    Das Urteil: AG Hamburg verurteilt Fluggesellschaft zu Ausgleichszahlung

    Das Amtsgericht in Hamburg entschied am 19.07.2017, der Klage stattzugeben. Die Umsteigezeit von 36 Minuten hätte faktisch nicht ausgereicht, um den Umstieg zu vollziehen. Darüber hinaus konnte die Airline nicht nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen in dem Moment unternommen hat, um beispielsweise den Umstieg zu verkürzen oder die Verspätung zu verringern. Konkret führte das Gericht auf, die Airline habe es versäumt,

    - Einen begleiteten Transfer,

    - Einen beschleunigten und begleiteten Transfer mit Golf Cart

    Oder

    - Einen PKW-Transfer über das Rollfeld von Flugzeug zu Flugzeug

    zu ermöglichen.


    Auch konnte die Fluggesellschaft ihre Behauptung nicht belegen, dass außergewöhnliche Umstände zu der Flugverspätung geführt hätten. Daher sprach das Gericht dem Kläger einen Entschädigungsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 lit. c) der EU VO 261/04 zu.

    Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung durch verpassten Anschlussflug

    Artikel sieben der europäischen Fluggastrechte regelt die Höhe der Entschädigung und der dafür nötigen Bedingungen. In diesem Fall ist Folgendes von Bedeutung:
    „Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe: […]

    c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.“ (EU VO 261/04, Art. 7 Abs. 1)

    Da der Flug von Hamburg nach Chicago eine Strecke von mehr als 3.500 km misst und die Verspätung mehr als drei Stunden betrug, wurde dem Fluggast die maximale Entschädigungshöhe von 600 € zugesprochen. Die Entfernung wird dabei folgendermaßen gemessen:

    „Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.“ (EU VO 261/04, Art. 7 Abs. 2)

    Das bedeutet, dass hier gesamte Flugstrecke zur Berechnung des Anspruches gewertet wurde. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Wäre der Kläger auf einen Flug umgebucht worden, der ihn maximal drei Stunden nach seiner ursprünglichen Landung nach Chicago gebracht hätte, hätte kein Anspruch bestanden. Die Überlegung dahinter ist, dass die Fluggesellschaften die Möglichkeit haben sollen, eine Verspätung während der Flugstrecke aufzuholen. Manchmal werten die Gerichte auch nur eine Teilstrecke des gesamten Fluges zur Entschädigungsberechnung. Dazu jedoch in einem anderen Artikel mehr.

    Außergewöhnliche Umstände: Die Standardausrede

    Die beklagte Airline hatte anfangs einen Anspruch des Fluggastes auf Entschädigung mit Verweis Art. 5 Abs. 3 EU VO 261/04 zurückgewiesen. Der besagt:

    „Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.“ (EU VO 261/04, Art. 5 Abs. 3)

    Die Airlines versuchen standardmäßig durch das angebliche Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, ehemalige Fluggäste abzuwimmeln. Sie verschweigen dabei, dass sie diese Umstände auch nachweisen müssen bzw. müssen sie beweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um eine Flugverspätung oder Flugausfall und deren Folgen zu vermeiden, verringern oder zu beheben. Das wird dann häufig erst vor Gericht offenbar, ebenso wie die Tatsache, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorhanden waren. Der Verweis darauf ist also sehr häufig falsch. So war deren Behauptung seitens der Fluggesellschaft auch in diesem Fall haltlos.

    Sollten Sie von Flugausfall oder Flugverspätung betroffen sein, lassen Sie sich nicht von der Fluggesellschaft täuschen, abwimmeln oder einschüchtern. Bestehen Sie auf Ihren Fluggastrechten. Es lohnt sich diese bis zum Ende zu verfolgen, wie mehrere Gerichtsurteile der letzten Jahre zeigen. Wenn Sie dafür weder die Zeit noch die Nerven haben, können Sie in einer Minute in unserem Anspruchsrechner herausfinden, ob für Sie ein Anspruch auf Entschädigung besteht und wie hoch er ist. Sie können anschließend Ihren Anspruch auf Entschädigung an Compensation2Go abtreten und erhalten Sie Ihre Entschädigung im Expressverfahren*!

    *Auszahlung 24 Stunden nach Auftragsbestätigung, abzgl. 34,5 % Provision

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.