Verstoß gegen Verbraucherrecht bei Ryanair & Co.?
EU-Kommission prüft Rückerstattungen der Airlines
- 3. März 2021
- 3 Jahre, 8 Monate alt
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Fluggastrechte in der Coronapandemie
Seit März 2020 wurden mehrere hunderttausend Flüge storniert. Die Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Reisebeschränkungen und Quarantäne-Verordnungen machten das Reisen nahezu unmöglich. Die Airlines waren aufgrund des geringen Passagieraufkommens und der landesweiten Lockdowns gezwungen, viele der geplanten Flugverbindungen zu annullieren.
Sollte ein Flug jedoch coronabedingt von der Airline storniert werden, steht Passagieren eine Rückerstattung der Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zu. Doch nicht alle Fluggesellschaften haben ihre Passagiere über diese Option ausreichend informiert und diese Zahlungsfrist eingehalten. Das hatte das Europäische Büro der Verbraucherverbände (BEUC) bereits im Sommer angeprangert. Dort war vor allem von acht Airlines die Rede – darunter Ryanair und easyJet.
Airlines auf dem Prüfstand
Nun soll die EU-Kommission das Verhalten der Airlines während der Coronapandemie genauer prüfen. Es sollen zunächst mehr Informationen über die Rückerstattungspraktiken der Fluggesellschaften eingeholt werden. Weitere Untersuchungen und Sanktionen seien laut der Kommission denkbar. Grund sei vor allem die verzögerte Auszahlung der Erstattungen sowie das Drängen der Airlines auf Gutscheine und Umbuchungen.
Bei Flugannullierung eine Rückerstattung fordern
Wer immer noch auf die Rückerstattung wartet oder von aktuellen Flugstornierungen betroffen ist, kann sich an Verbraucherportale im Internet wenden. Dort können Sie Ihre Verbindung kostenlos und unverbindlich auf einen Anspruch überprüfen lassen. Die Kommunikation mit der entsprechenden Airline wird Ihnen abgenommen und erfahrene Anwältinnen und Anwälte fordern 100 Prozent der Kosten für Sie zurück. Sie zahlen bei Portalen wie Coronaritter.de nur bei Erfolg eine kleine Provision an das Portal.