Airlines zahlen keine Rückerstattungen – droht ein Bußgeld?
Grüne Politiker fordern Strafen für Fluggesellschaften
- 9. Juli 2020
- 4 Jahre, 3 Monate alt
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Müssen Fluggesellschaften künftig Bußgelder zahlen?
Die Bundesregierung muss die Fluggesellschaften zum Thema Rückerstattung stärker in die Pflicht ziehen. Das meint der tourismuspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Tressel. Tressel fordert Geldstrafen für Airlines, die einer Rückerstattung nicht fristgerecht nachkommen. Infolge der Corona-Pandemie waren tausende Flüge in den letzten Monaten storniert worden. Laut EU-Fluggastrecht steht Passagieren das Geld für die Tickets jedoch innerhalb von sieben Tagen zu. Viele warten bereits seit Monaten.
„Die Kunden haben jetzt schon sehr viel Verständnis gezeigt und über Monate auf Erstattung gewartet“, sagte Tressel gegenüber dem Handelsblatt. Auch wenn sich die Airlines „zweifellos in einer Ausnahmesituation befinden, können nicht am Ende die Verbraucher für die Liquiditätssicherung der Luftverkehrswirtschaft aufkommen“.
Tausende Passagiere klagen gegen Airlines
Viele Passagiere haben sich aufgrund der langen Wartezeit für den Gerichtsweg entschieden. Das Geld für die ausgefallenen Flüge steht den Reisenden zu und sie können ihr Recht geltend machen. Verbraucherportale wie Coronaritter.de unterstützen Passagiere dabei. Sie können Ihre Flugverbindung kostenlos und unverbindlich prüfen lassen. Sollte Ihnen eine Rückerstattung zustehen, können Sie die Hilfe von erfahrenen Verbraucheranwälten in Anspruch nehmen und 100 Prozent der Reisekosten zurückfordern.
Einige Fluggesellschaften geloben Besserung
Als Reaktion auf die Unzufriedenheit der Kundinnen und Kunden sowie die Kritik der Bundesregierung haben einige Fluggesellschaften versprochen, sich schneller um Rückerstattungen zu kümmern. Ryanair will bis Ende Juli alle Tickets für Stornierungen zwischen März und Juni zurückzahlen und Lufthansa wolle den Rückstau innerhalb von sechs Wochen abarbeiten. Ob das jedoch eingehalten werden kann, bleibt fraglich. Verbraucherschützer empfehlen Passagieren sogar das Mahnverfahren sowie rechtliche Unterstützung, wenn vonseiten der Airline bisher noch keine Reaktion kam.