EasyJet Rückerstattung lässt in der Coronakrise auf sich warten

So können sich Passagiere ihr Geld zurückholen

Viele easyJet Passagiere warten immer noch auf die Rückerstattung ihrer Ticketkosten. envato elements
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    Viele Airlines lassen ihre Passagiere seit Monaten auf die Rückerstattung der Ticketkosten warten, darunter auch easyJet. Reisende können jedoch gegen die Fluggesellschaft vorgehen.

    Airline vertröstet Reisende mit Gutscheinen

    Versucht man über die Webseite von easyJet eine Rückerstattung für einen stornierten Flug zu beantragen, wird als Erstes eine Gutscheinlösung angeboten. Passagiere, die von Corona-bedingten Flugausfällen betroffen sind, können einen Reisegutschein im vollen Wert ihrer Ticketkosten erhalten. Um das Angebot attraktiver zu machen, bietet easyJet Passagieren weitere Extras an, etwa einen zusätzlichen Gutschein, Rabatt im Bordshop oder “Hands Free”-Optionen beim nächsten Flug. Laut easyJet hätten schon über 300.000 Kundinnen und Kunden diese Variante ausgewählt.

    Die zweite Option ist eine Umbuchung. Bis September 2021 können Reisende kostenlos auf jeden anderen Flug des easyJet Netzwerks umbuchen, ohne Zahlung einer Umbuchungsgebühr oder der Preisdifferenz. Passagiere, die jedoch ihr Geld zurückwollen, müssen einen deutlich komplexeren Prozess durchlaufen und warten unter Umständen monatelang auf ihr Geld. Wer über einen Drittanbieter gebucht hat, soll sich laut der Airline am besten gleich an den entsprechenden Veranstalter wenden.

    EasyJet Passagieren steht eine Rückerstattung zu

    Passagieren steht bei einer Stornierung durch die Airline jedoch eine Rückerstattung zu. Sie müssen keinen Gutschein annehmen. Obwohl es sich bei der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Reisewarnung um einen außergewöhnlichen Umstand handelte, sind Fluggesellschaften immer noch verpflichtet, ihren Passagieren das Geld für ausgefallene Flüge zu erstatten. Laut der europäischen Fluggastrechteverordnung steht Reisenden die Rückerstattung sogar innerhalb von sieben Tagen zu.

    EasyJet sowie zahlreiche andere Airlines sind dieser Pflicht jedoch nicht fristgerecht nachgekommen. Hier können Passagiere die Hilfe von Verbraucherportalen in Anspruch nehmen. Bei Coronaritter.de können Sie beispielsweise kostenlos und unverbindlich Ihren Fall prüfen lassen. Sollte Ihnen eine Rückerstattung zustehen, übernehmen erfahrene Verbraucheranwälte den Kontakt zur Fluggesellschaft und fordern 100 Prozent der Kosten für Sie zurück.



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