Erste Staatshilfen für Fluggesellschaften

Europäische Airlines im Kampf gegen die Corona-Krise

Europäische Fluggesellschaften sind in Zeiten von Corona auf staatliche Hilfe angewiesen. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Durch die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus stehen Fluggesellschaften weltweit in der Krise und sind auf staatliche Hilfen angewiesen. Nun werden die ersten finanziellen Unterstützungen in Europa umgesetzt.

    Rettungsaktionen für Fluggesellschaften laufen an

    Das Board of Airline Representatives in Germany (BARIG) begrüßt den aktuellen Austausch zwischen den Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr und der Luftverkehrsbranche. Die Bundesregierung hat bereits neue Kurzarbeiterregelungen eingeführt, die zur Entlastung der Branche beitragen. Auch die 80/20 Regelung, bei der Airlines 80 % ihrer Slots an Flughäfen nutzen müssen, um diese nicht zu verlieren, werde nun ausgesetzt. Diese hatte zuvor zu zahlreichen Geisterflügen geführt, weil Fluggesellschaften ihre Slots behalten wollten.

    Die BARIG fordert nun weitere Maßnahmen vonseiten der Regierung:

    • Erhaltung der Liquidität sowie staatliche Steuer- und Gebührenerlasse
    • Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Systempartner der Luftfrachtinfrastrukturen
    • Klarheit bei den Fluggastrechten

    Rettungspaket für Norwegian Airline & SAS vereinbart

    Donnerstagabend (19. März) haben der norwegische Verkehrsminister und die Wirtschaftsministerin der Airline Norwegian ein Rettungspaket von 3 Milliarden Kronen (253 Mio Euro) zur Verfügung gestellt. Norwegian hatte beinahe alle seine Flugzeuge stillgelegt und 90 Prozent der Mitarbeitenden freigestellt.

    Auch SAS Scandinavian Airlines erhalten zusätzlich 1,5 Milliarden Kronen. Bedingung für die Staatshilfe war allerdings, dass 90 Prozent der Garantie vom Staat geleistet wird, sofern externe Banken, Kreditinstitute oder andere kommerzielle Parteien die restlichen 10 Prozent übernehmen.

    Staatliche Hilfe für die Lufthansa Group?

    Staatliche Hilfen kann auch die Lufthansa Group gebrauchen. Das hatte Vorstandschef Carsten Spohr in der vergangenen Woche offen kommuniziert. Zunächst will die Lufthansa die Reserven des Konzerns nutzen, um das Unternehmen am Leben zu erhalten. Sollte der Notstand jedoch noch viele Monate andauern, werden jedoch staatliche Hilfen notwendig sein.

    Brussel Airlines war die erste Fluggesellschaft des Konzerns, die die belgische Regierung um Hilfe bat. Laut Medienberichten handelt es sich um einen Betrag von 200 Millionen Euro. Hier wird aktuell noch mit der Regierung verhandelt (Stand 20. März).

    Alitalia wird verstaatlicht

    Am Dienstagabend (17. März) hatte die italienische Regierung bekannt gegeben, dass sie die Fluggesellschaft Alitalia mit über 500 Millionen Euro unterstütze. Die defizitäre Airline wird bereits seit Mai 2017 mit Regierungshilfe am Leben gehalten und nun soll der Staat die Kontrolle über Alitalia übernehmen.

    Neue EU-Leitlinie: COVID-19 als außergewöhnlicher Umstand

    Auch von der EU-Kommission hatten viele Fluggesellschaften und Verbände in den letzten Wochen klare Richtlinien über die Passagierrechte während der Corona-Krise gefordert. Diese hat am Mittwochabend (18. März) nun einheitliche Leitlinien vorgestellt: Die Covid-19-Pandemie und die daraus resultierenden staatlichen Reisebeschränkungen und Grenzschließungen erfüllen die gesetzlich vorgesehene Definition "außergewöhnlicher Umstände". Dementsprechend gilt die EU Fluggastrechtsverordnung momentan nicht im üblichen Umfang.

    Behördliche Maßnahmen wie Einreisestopps zur Eindämmung des Virus würden den normalen Geschäftsbetrieb der Airlines stark beeinträchtigen und sich weitgehend ihrer Kontrolle entziehen. Demnach steht Gästen keine zusätzliche Entschädigung zu und die Fluggesellschaften werden entlastet.

    Flüge, die aufgrund technischer Defekte ausfallen oder wegen schlechtem Wetter gestrichen werden, sind jedoch immer noch unter Kontrolle der Airline. Ob Ihnen dafür eine Entschädigung nach der EU-Grundverordnung zusteht, können Sie hier prüfen und anfordern:

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.