Gericht kippt Massenkündigung der Air Berlin-Piloten

Kündigungen des Cockpit-Personals unwirksam

Die Insolvenz der Air Berlin von 2017 wirkt sich auch 2020 noch aus. pixabay
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    Das Bundesarbeitsgericht hat nach mehreren Instanzen nun einem ehemaligen Piloten von Air Berlin recht gegeben, der gegen seine Kündigung geklagt hatte.

    Formfehler macht Massenkündigungen unwirksam

    Bereits vor zwei Wochen wurden vor dem Bundesarbeitsgericht mehrere Klagen der Flugbegleiter der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin verhandelt. Die Anliegen der Flugbegleiter auf Abfindungen wurden leider vom Gericht abgelehnt. Nun war das Cockpit-Personal an der Reihe: Zu hunderten hatten die Piloten gegen die Kündigung von Air Berlin aufgrund des missachteten Kündigungsschutzes geklagt. Stellvertretend wurde der Fall eines Flugkapitäns mit Einsatzort in Düsseldorf vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt verhandelt. Der Klage wurde stattgegeben. Air Berlin hatte 2017 bei der Massenkündigung seiner Piloten einen Fehler beim Anzeigeantrag bei der Agentur für Arbeit gemacht. Dadurch landeten die Kündigung bei der falschen Abteilung innerhalb der Agentur. Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Kündigungen nun aufgrund dieses Formfehlers für unwirksam.

    Zur Zeit der Insolvenz 2017 waren ca. 1.200 Piloten bei Air Berlin angestellt. Viele von ihnen wurden nach der Insolvenz direkt von anderen Fluggesellschaften wie der Lufthansa übernommen. Doch die Mehrheit der Flugkapitäne wurde zunächst arbeitslos. Was der Erfolg der Klage nun für die Mehrheit der Piloten bedeutet, bleibt abzuwarten.

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