Hat Lufthansa vorsätzlich Rückerstattungen in der Coronakrise verzögert?

Verbraucherschützende werfen der Fluggesellschaft Vorsatz vor

Leere Terminals in der Coronakrise – Hat Lufthansa absichtlich Rückerstattungen verzögert? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Tausende Passagiere mussten in den vergangenen Monaten vergeblich auf die Rückerstattung ihrer stornierten Flüge warten. Steckt mehr als schlechtes Management dahinter?

    Verbraucherzentrale wirft Lufthansa Vorsatz vor

    Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, hatte die Lufthansa für ihr Vorgehen in den letzten Monaten stark kritisiert. Gegenüber der Rheinischen Post sagte Müller: "Ich halte das nicht für Unfähigkeit, sondern ganz klar für Vorsatz". Die Lufthansa hatte Monate gebraucht, um ihren Passagieren die Rückerstattung für ausgefallene Flüge zu zahlen. Manche Reisende warten immer noch auf ihr Geld.

    Im Rahmen der Coronakrise hatten die Lufthansa sowie einige andere Airlines die automatische Rückerstattungsfunktion auf ihren Webseiten deaktiviert. Dabei spricht Müller von einem bewussten Spiel auf Zeit, das das Luftfahrtbundesamt hätte bestrafen müssen. “Verkehrsminister Scheuer, dem das Amt untersteht, wird seiner Verantwortung gegenüber Millionen von Reisenden nicht gerecht”, so Müller.

    Hunderte Klagen gegen Airlines

    Während einige Passagiere vergeblich auf eine Reaktion der Airline warteten, holten sich andere rechtlichen Beistand. Das Geld für die Ticketkosten steht Reisenden nämlich in der Regel innerhalb von sieben Tagen zu. Das bestätigte auch die EU-Kommission – Das europäische Fluggastrecht bliebe trotz der Coronakrise bestehen. Um dieses Recht einzufordern, reichten hunderte Passagiere Klagen gegen die entsprechenden Airlines ein.

    Verbraucherportale können Passagiere bei der Forderung ihrer Rückerstattung unterstützen. Bei Coronaritter.de kümmern sich erfahrene Verbraucheranwälte um den Kontakt zur Fluggesellschaft und fordern 100 Prozent des Ticketpreises für Passagiere zurück. Dabei entstehen für Verbraucherinnen und Verbraucher keine zusätzlichen Kosten und kein Extra-Aufwand. Bei erfolgreicher Durchsetzung des Rechts erhält das Portal eine Provision von 10 Prozent.



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