Lufthansa, Ryanair & Co. streichen tausende weitere Flüge wegen Coronavirus

Das steht Passagieren bei Flugausfall zu

Flug gestrichen? Ihnen steht bei der Flugstornierung aufgrund des Coronavirus zusätzlich eine Entschädigung zu. pixabay
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    Aufgrund der rasanten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus haben Fluggesellschaften tausende neue Flugausfälle angekündigt – Was bedeutet das für Passagiere?

    Flugbuchungen brechen ein

    Die Luftverkehrsbranche trifft der Coronavirus in den letzten Wochen besonders hart. Passagiere treten ihre gebuchten Flüge in den Urlaub nicht an und mit der Absage diverser Messen und Konferenzen sind auch Dienstreisen deutlich zurückgegangen. Flugzeuge sind nicht mehr ausgelastet und es lohnt sich für die Airlines aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht abzuheben.

    Zusätzlich haben Länder wie Israel und die USA einen Einreisestopp für Europäer verhängt und ganz Italien ist zu einer Sperrzone erklärt worden (Stand 12. März). Fluggesellschaften sind also gezwungen ihre Flugzeuge für diese Strecken am Boden zu lassen.

    Zehntausende neue Flugausfälle angekündigt

    Am Mittwoch, dem 11. März, teilt die Lufthansa mit, dass sie vom 29. März bis zum 24. April rund 23.000 Flüge streiche. Mit dem aktuellen Einreiseverbot in die USA sind in den nächsten Wochen weitere Annullierungen zu erwarten. Lufthansa-Tochter Austrian Airlines streicht im März und April ebenfalls bis zu 50 Prozent ihres gesamten Flugangebots. „Leider sind wir aufgrund der Entwicklung des Coronavirus dazu gezwungen, noch stärker und schmerzhafter in unser Flugprogramm einzugreifen als bisher“, sagte Konzernchef Andreas Otto.

    Die Billigfluggesellschaft Ryanair sowie die dazugehörende Lauda haben bis zum 30. April ihren Flugplan ebenfalls um 30 Prozent reduziert. Cathay Pacific kürzte ihre Kapazität weltweit um rund 40 Prozent. Die Umsatzzahlen der asiatischen Fluglinie hatten vergangenes Jahr bereits unter den Protesten in Hong Kong gelitten. Nun schreibt Cathay Pacific sowie zahlreiche andere Fluggesellschaften wegen der Coronavirus-Pandemie auch weiterhin rote Zahlen.

    Zusätzliche Entschädigung für Passagiere bei Inlandsflügen

    Haben Sie für die nächsten Wochen einen Flug gebucht? Neben der Erstattung der Flugtickets können betroffene Passagiere eine zusätzliche Entschädigung verlangen. Bei der betriebswirtschaftlichen Annullierung eines Fluges innerhalb Deutschlands, wie bei den meisten Flugausfällen der Lufthansa, Eurowings oder Ryanair, liegen noch keine Reisewarnungen, Flugverbote oder Flughafenschließungen vor.

    Update (20. März): Die EU-Kommission hat Flugannullierungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus als "außergewöhnlichen Umstand" bezeichnet. Dieser liegt außerhalb der Kontrolle und des normalen Geschäftsbereichs der Airlines. Passagieren steht demnach keine Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung vor. Einreisestopps und Grenzschließungen sowie wirtschaftliche Schwierigkeiten der Fluggesellschaften sind alles Folgen der Ausbreitung des Coronavirus. Airlines unterliegen behördlichen Maßnahmen und sollen in dieser Ausnahmesituation finanziell entlastet werden.

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