Coronavirus: Lufthansa streicht weitere Flüge

Ausbreitung des neuartigen Virus in Europa

Auf Kurz- und Mittelstrecken kommt es zu einer Reduzierung der Flüge um bis zu 25% – Beispielhaftes Bild einer Lufthansa Maschine. pixabay
Inhaltsverzeichnis
    Der Geschäftsführer der Lufthansa kündigte an weitere Flieger stillzulegen und viele weitere Flüge in Europa zu streichen. Was bedeutet das für Passagiere?

    Bis zu 25% der Flüge fallen aus

    Die Lufthansa hat angekündigt weitere Maßnahmen gegen die Auswirkung des Coronavirus zu ergreifen. Das Angebot auf Kurz- und Mittelstrecken der Fluggesellschaft wird bis zu 25% reduziert. Dabei wird außerdem das innerdeutsche Angebot zurückgefahren. Auch auf Langstrecken werden zu den 13 bereits stillgelegten Fliegern noch 10 weitere hinzukommen.

    Fluggesellschaft kündigt Sparprogramm an

    Aufgrund der rasanten Ausbreitung des neuartigen Virus prüfe man ebenfalls Personalmaßnahmen, um nur noch Ausgaben zu tätigen, die absolut nötig für das Unternehmen sind. Im Rahmen dessen prüft die Fluggesellschaft die Möglichkeit in verschiedenen Bereichen Kurzarbeit zu beantragen oder ihren Mitarbeitenden die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen.

    Flug wegen Coronavirus gestrichen?

    Die Lufthansa und ihre Tochter-Konzerne setzen momentan vor allem geplante Flüge nach Italien, Hongkong und Südkorea aus. Flüge nach Festland-China bleiben bis zum 24. April gestrichen. Dies betrifft Flüge nach Peking, Shanghai, Nanjing, Shenyang und Qingdao. Auch die iranische Hauptstadt Teheran wird bis zum 30. April nicht angeflogen.

    Passagiere, die überprüfen möchten, ob ihr Flug von den aktuellen Streichungen aufgrund des Coronavirus betroffen ist, werden gebeten, sich auf der Website der Fluggesellschaft über den Status ihres Fluges zu informieren. Fluggäste, die ihre Kontaktdaten hinterlegt haben, werden aktiv per SMS über den Status ihres Fluges informiert. Betroffene Passagiere erhalten ihr Geld zurück und können kostenfrei umbuchen. Wer allerdings selbst aus Angst vor Ansteckung einen Flug stornieren möchte, muss in der Regel die Kosten selbst tragen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur bei einer Reisewarnung für das Ziel.

    Wurde der Flug aus betriebswirtschaftlichen Gründen gestrichen, weil das Flugzeug aufgrund des Coronavirus nicht ausgelastet ist, könnte Ihnen jedoch eine Entschädigung zustehen.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

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