SWISS: Zwei Maschinen vom Blitz getroffen
Abfertigungsstopp am Flughafen Zürich
- 13. August 2019
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Ein Flugzeug der Swiss wurde nach dem Start vom Blitz getroffen
Wegen eines starken Gewitters am 5. August 2019 herrschte am Flughafen Zürich zunächst ein so genannter „Handling-Stop“, eine Unterbrechung in der Abfertigung der Passagiere und Maschinen. Von diesem Abfertigungsstopp waren ca. 40 Flugzeuge betroffen. Viele Maschinen waren bereits startklar, sodass die Fluggäste in den Kabinen auf ihre Abfertigung warten mussten. Bei Gewitter dürfe sich niemand auf dem Vorfeld aufhalten, da dort die Gefahr zu groß sei, dass etwas passieren könnte, so die Sprecherin des Flughafen Zürich. Normalerweise dauert der Handling-Stop eine Viertelstunde – Dieses Mal war es knapp eine Stunde. Als der normale Betrieb mit 90 Minuten Verspätung schließlich wieder aufgenommen wurde und die Maschine der Schweizer Fluggesellschaft Richtung Amsterdam gestartet war, wurde sie von einem Blitz getroffen.
Die 165 Passagiere an Bord der Maschine blieben unverletzt
Nach dem Blitzeinschlag in der Luft ist die Maschine direkt zum Flughafen Zürich zurück geflogen. Die Piloten konnten zwar keinerlei Schäden oder Auswirkungen feststellen, trotzdem sei dies die normale Vorgehensweise in einer solchen Situation. Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die 165 Passagiere oder die Crew. Nachdem die Maschine nach 40 Minuten wieder sicher in Zürich gelandet war, wurden die Fluggäste auf einen anderen Flug umgebucht. Ein Schweizer Online-Portal berichtete, dass auch eine zweite Swiss-Maschine nach dem Start vom Blitz getroffen wurde und wieder nach Zürich zurückkehren musste.
Auswirkungen auf den Flugverkehr - gibt es Flugentschädigung?
Gewitter können gefährlich werden – Besonders für Flugzeuge, die näher am Geschehen dran sind, ist Vorsicht geboten. Gerade erst war eine Maschine der China Eastern nach einem 17 Stunden Irrflug aufgrund eines heftigen Gewitters zu ihrem Ziel zurückgekehrt. Im Gegensatz zu der Swiss-Maschine, wurde das Flugzeug der China Eastern nicht vom Blitz getroffen.
Bereits am Dienstag (06. August 2019) hatte ein starkes Gewitter den Flugbetrieb in Zürich unterbrochen. Es kam vermehrt zu Flugverspätungen und Flugausfällen. Gewitter sind „außergewöhnliche Umstände“. Sie liegen weder in der Verantwortung der Fluggesellschaften, noch können diese solche Naturereignisse verhindern. Deshalb kann in solchen Fällen keine Entschädigung von den jeweiligen Fluggesellschaften gefordert werden.