Ausnahmesituation an deutschen Flughäfen
Tausende Passagiere wegen Coronavirus abgewiesen
- 18. März 2020
- 4 Jahre, 10 Monate alt
- 0 Kommentare
Inhaltsverzeichnis
Einreiseverbot am Frankfurter Flughafen
Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen hat seit gestern (17. März) die Anweisung Nicht-EU-Bürger nicht mehr einreisen zu lassen. Es werden viele Passagiere erwartet, die von der Situation nichts wissen. So wurden vor 8 Uhr heute Morgen (18. März) bereits über 5000 Passagiere in 100 Flügen kontrolliert und entsprechende Zurückweisungen ausgesprochen.
Der Sprecher der Bundespolizei spricht von einer kurzfristigen Entscheidung der Regierung, die aber “verständlich und nachvollziehbar bei der Situation” wäre. Die Bundespolizei könne den Ansturm am Flughafen noch gut bewältigen, da der reguläre Flugverkehr bereits stark zurückgefahren wurde und wenig neue Passagiere vom Frankfurter Flughafen abfliegen.
Baden-Württemberg will Flughäfen schließen
Baden-Württemberg will zur Eindämmung des Coronavirus den Passagierbetrieb an allen Flughäfen des Bundeslandes einstellen. Das Flugverbot soll den Personenflugverkehr betreffen. Eine vollständige Schließung ist derzeit nicht geplant. Reisende aus dem Ausland sollen noch zurückgebracht werden und wer aus einer Krisenregion kommt, müsse sich in Quarantäne begeben. Der Luftfrachtverkehr werde fortgesetzt.
Diese Maßnahme hatte die Landesregierung beschlossen. Jedoch muss das Kabinett zunächst noch einen Beschluss fassen und die Schließung mit den einzelnen Flughäfen abstimmen.
Keine Entschädigung bei gestrichenem Flug
Touristen dürfen Schleswig-Holstein ab heute (18. März) nicht mehr betreten. Das hat die Landesregierung entschieden. Es ist nicht auszuschließen, dass andere Bundesländer ähnliche Maßnahmen beschließen. Sie hatten einen Flug an die Nordsee geplant?
Update (20. März): Einreiseverbote und Grenzschließungen sind laut der EU-Kommission als außergewöhnliche Umstände zu werten, denn sie liegen außerhalb der Kontrolle der Airline. Dazu zählen auch Flüge die aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Lage der Fluggesellschaften und mangelnder Auslastung gestrichen wurden. Demnach können sich Passagiere aktuell nicht auf das EU-Fluggastrecht berufen, um eine Entschädigung für die Flugannullierung zu erhalten.
Was tun, wenn Sie im Ausland sind?
Befinden Sie sich momentan noch im Ausland? Die Bundesregierung hat ein Rückholprogramm für deutsche Reisende eingerichtet. Zu besonders betroffenen Ländern gehören Marokko, die Dominikanische Republik, Ägypten, die Malediven und die Philippinen.
Für deutsche Reisende in Risikogebieten hat die Regierung folgendes Vorgehen empfohlen:
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein
- Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter
- Verfolgen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
- Kontaktieren Sie den Krisenpool des Auswärtigen Amts unter 030 5000 3000