Chaos am Flughafen München: Rund 200 Flugausfälle wegen Terminal-Räumung

Kann man eine Entschädigung fordern?

Chaos am Flughafen München pixabay
Inhaltsverzeichnis
    Am Flughafen München mussten am Dienstag zwei Terminals geräumt werden. Die Bundespolizei ermittelte mehrere Stunden wegen einem Sicherheitsproblem. Viele Passagiere mussten mehrere Stunden ausharren. Steht Ihnen eine Entschädigung zu?

    14.000 Reisende sind betroffen

    Am Münchener Flughafen Franz Josef Strauss musste die Bundespolizei am Dienstag (27. August 2019) wegen einem Sicherheitsleck das komplette Terminal 2 und Teile des Terminal 1 räumen lassen. Ein Spanier, der aus Bangkok eingereist war und in München umsteigen wollte, öffnete eine Notausgangstür zum gesicherten Bereich des Terminals. Damit löst er den Alarm aus und der komplette Bereich musste geräumt werden. Erst vier Stunden später konnte die Passagierabfertigung wieder aufgenommen werden. Alle betroffenen Fluggäste mussten erneut kontrolliert werden. 200 Starts und Landungen wurden abgesagt. Zusätzlich kam es zu einigen Flugverspätungen. Insgesamt wurden rund 1000 Reisende über Nacht in Hotels untergebracht.

    Können Sie in einem solchen Fall eine Entschädigung fordern?

    Die Antwort ist eindeutig: Nein. Eine Entschädigung von der Fluggesellschaft kann nur eingefordert werden, wenn diese für die Flugverspätung oder den Flugausfall verantwortlich ist und nicht alles in ihrer Macht stehende unternommen hat, um den normalen Betriebsablauf wieder herzustellen. Dass ein Passagier nun unbefugt in den Sicherheitsbereich gelangt war, ist weder die Schuld der Fluggesellschaft, noch kann diese dafür belangt werden.

    Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihnen in einem anderen Fall eine Entschädigung zusteht, prüfen Sie hier doch direkt Ihren Anspruch:

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